Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Foto: dpa

Das Münchner Oberlandesgericht erwägt, Beate Zschäpe einen vierten Verteidiger an die Seite zu stellen. Bis der bestellt ist, wollte die Hauptangeklagte im NSU-Prozess das Verfahren unterbrechen lassen. Das Gericht lehnt ab.

München - Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, ist mit dem Versuch gescheitert, das Verfahren zu unterbrechen. Das Gericht lehnte einen Antrag Zschäpes ab, weitere Zeugen erst nach der Berufung eines vierten Pflichtverteidigers zu vernehmen.

Das Gericht rief anschließend einen Jugendfreund von Uwe Mundlos in den Zeugenstand, der über die Gründungszeit des "Nationalsozialistischen Untergrunds" in den 1990er Jahren aussagen soll.

Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den zehn Morden des NSU angeklagt. Sie wird bisher von den drei Anwälten Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl vertreten. Stahl war am Dienstag nicht im Gericht und schickte stattdessen einen Anwalt aus seiner Kanzlei als Vertretung.

Das Gericht "erwägt", Zschäpe einen vierten Verteidiger zur Seite zu stellen. Das Verhältnis zu ihren bisherigen drei Anwälten gilt seit längerer Zeit als belastet. Als zusätzlicher Zschäpe-Verteidiger ist der Münchner Anwalt Mathias Grasel im Gespräch.