Die Angeklagte Beate Zschäpe beim NSU-Prozess in München. Foto: dpa

Beate Zschäpes Verteidiger hatten im NSU-Prozess gefordert, dass sich der Gerichtspsychiater Henning Saß weiter weg von der Angeklagten setzen soll. Diesen Antrag lehnte das Gericht allerdings ab.

München - Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München einen Antrag der Verteidigung gegen den Gerichtspsychiater Henning Saß abgelehnt. Die Anwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hatten gefordert, dass Saß sich auf einen weiter entfernten Platz setzen soll, damit er keine Gespräche zwischen Zschäpe und ihren Anwälten mithören kann. Außerdem solle er in Verhandlungspausen den Saal verlassen. Das Gericht bewertete den Antrag am Dienstag als „nicht sachgerecht“ und „nicht angebracht“.

Wegen des Streits um den Gutachter wurde die Verhandlung mehrfach unterbrochen. Zuletzt kündigten die Zschäpe-Verteidiger eine schriftliche Beschwerde an, für deren Vorbereitung die Sitzung neuerlich unterbrochen wurde. Ein aus der Schweiz angereister Zeuge wurde zunächst nicht aufgerufen. Für den Nachmittag hat das Gericht den inhaftierten hessischen Neonazi Bernd T. als Zeugen geladen. Zschäpe muss sich für die zehn überwiegend rassistisch motivierten Morde des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ verantworten.