Gegen die Verteidiger von Beate Zschäpe wird nicht ermittelt. Foto: dpa

Nach der Anzeige von Beate Zschäpe gegen ihre eigenen Verteidiger ist nun klar, dass nicht weiter gegen die Anwälte im NSU-Prozess ermittelt wird.

München - Die Strafanzeige der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe gegen ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger im NSU-Prozess bleibt für die Anwälte ohne Folgen. Die Staatsanwaltschaft München I lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens „mangels Straftat“ ab, wie die Behörde am Mittwoch in München mitteilte.

Zschäpe hatte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm vorgeworfen, sie hätten bei Gesprächen mit dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ihre anwaltliche Verschwiegenheitspflicht verletzt. Dabei sei insbesondere die Frage erörtert worden, ob sich die Angeklagte im NSU-Prozess zur Sache äußere oder nicht.

Die Prüfung dieser Vorwürfe habe ergeben, „dass das Verhalten der Rechtsanwälte keinen Straftatbestand erfüllt“, teilte die Staatsanwaltschaft nun mit. „Vielmehr handelt es sich bei den Angaben gegenüber dem Gericht um ein legitimes Verhalten von Verteidigern, die als Organe der Rechtspflege selbstständig und unabhängig von der Angeklagten agieren.“

Es seien keinerlei Informationen an das Gericht weitergegeben worden, „die sich auf die Frage der Schuld oder Unschuld der Angeklagten beziehen“. Weil kein Straftatbestand erfüllt sei, habe man die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt.

Zschäpe wird mittlerweile noch von einem vierten Anwalt, dem Münchner Mathias Grasel, vertreten. Die Krise zwischen ihr und den drei anderen Verteidigern war in der vergangenen Woche eskaliert. Parallel zu ihrer Strafanzeige forderte Zschäpe das Gericht erneut auf, die drei Anwälte zu entpflichten. Frühere ähnliche Anträge sowohl Zschäpes als auch der Verteidiger hatte der Senat bisher abgelehnt. Auch diesmal rechnen Verfahrensbeteiligte damit, dass Zschäpes Entpflichtungs-Antrag abgelehnt wird.

Zschäpe muss sich als Mittäterin für sämtliche Taten verantworten, die die Anklage dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) vorwirft. Darunter sind zehn überwiegend rassistisch motivierte Morde.

Am Mittwoch waren mehrere Ermittler des Bundeskriminalamtes und der thüringischen Polizei als Zeugen geladen. Sie sollen über frühere Ermittlungen gegen das NSU-Trio aussagen. Einer der Beamten hatte sich mit den Aliasnamen beschäftigt, die die drei im Untergrund verwendet hatten. Außerdem hat das Gericht einen Beamten des brandenburgischen Verfassungsschutzes als Zeugen geladen.