Beate Zschäpe (Mitte), Hauptangeklagte im NSU-Prozess, mit ihren Anwälten Foto: dpa

Vergeblich hatte Beate Zschäpe versucht, ihre Verteidigerin Anja Sturm loszuwerden. Jetzt könnte die Hauptangeklagte im NSU-Prozess einen vierten Anwalt dazubekommen.

München - Beate Zschäpe erhält möglicherweise einen vierten Pflichtverteidiger. Das Oberlandesgericht München verschickte am Montag eine Mitteilung an die Beteiligten im NSU-Prozess und gab bekannt, es erwäge, den Münchner Rechtsanwalt Mathias Grasel als zusätzlichen Anwalt der Hauptangeklagten zu bestellen.

Zschäpes bisherige Verteidiger, die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger können sich bis Mittwoch dazu äußern. Grasel bestätigte auf Anfrage Kontakte mit dem zuständigen Strafsenat.

Einzelheiten wollte er nicht nennen, sagte aber, er sei „gespannt“ auf den anstehenden Verhandlungstag an diesem Dienstag. Auch aus Kreisen von Prozessbeteiligten ist zu hören, dass das Gericht einen vierten Verteidiger verpflichten könnte. Zschäpe muss sich in dem Verfahren wegen Mittäterschaft bei den zehn Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ verantworten.

Das Verhältnis zu ihren drei bisherigen Pflichtverteidigern Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl gilt schon seit längerem als belastet. Zuletzt hatte Zschäpe die Abberufung Sturms beantragt, das Gericht hatte dies aber am Freitag abgelehnt.

Zschäpe muss sich in dem Verfahren wegen Mittäterschaft bei den zehn Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) verantworten.