Die ehemalige Sekretärin, hier 2022 in Itzehoe. Foto: dpa/Christian Charisius

Auch ein Rädchen im System lädt Schuld auf sich, sagt der BGH. Mit Blick auf den Nazi-Terror ist das überzeugend, kommentiert unser Autor Christian Gottschalk.

Kann jemand, der nichts weiter macht als Briefe zu schreiben, Diktate entgegen zu nehmen, Vermerke zu notieren, kann jemand, der praktisch seine gesamte Arbeitszeit hinter dem Schreibtisch verbringt, kann jemand für genau dieses Handeln wegen der Beihilfe zum Mord belangt werden? Jemand, der keine Waffen getragen hat und nicht an den Gruben stand, in denen die Nationalsozialisten tausende von Menschen verscharrten, oder an den Rampen, die in den Tod führten? Der Bundesgerichtshof hat jetzt Ja gesagt. Sehr laut, sehr deutlich. Und das ist sehr gut so.

 

Tötungsmaschine braucht willige Helfer

In den ersten Jahren nach dem Ende des NS-Regimes ist die Justiz oft sehr nonchalant mit den Tätern von einst umgegangen. Nun wird viel Sorgfalt auf die letzten noch lebenden Helfer und Unterstützer des Regimes verwandt. Genau das ist man den Opfern auch schuldig. Das höchste deutsche Strafgericht hat nun ausgebaut, was es schon im Fall von Oskar Gröning, dem Buchhalter von Auschwitz, beschlossen hatte. Die industrielle Tötungsmaschinerie der Nazis hat nur deswegen funktioniert, weil willige und gehorsame Untergebene zur Verfügung standen. Die alte Frau, die jetzt mit 99 Jahren verurteilt worden ist, hat als junges Mädchen dazu gehört. Physisch und psychisch habe sie dem Lagerkommandanten geholfen. Ihre Handlungen mögen den Anschein der Neutralität erwecken. Im Kontext der NS-Tötungsmaschinerie gilt das aber nicht mehr.