Tübingen. Am 8. Juni 1949 startete in Tübingen der sogenannte "Grafeneck-Prozess". Vor dem Landgericht Tübingen hatten sich acht Angeklagte wegen der Tötung von 10 654 behinderten und psychisch kranken Menschen im Rahmen der sogenannten Euthanasieaktionen der Nationalsozialisten zu verantworten. Ort der Verbrechen war zwischen Januar und Dezember 1940 das Schloss Grafeneck bei Münsingen auf der Schwäbischen Alb, das kurz zuvor für "Zwecke des Reichs" beschlagnahmt worden war.
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