Unter der Leitung von Baden-Württemberg haben die Bundesländer ihren Antrag auf Verbot der rechtsextremen NPD fertig gestellt. Der Antrag soll noch in diesem Jahr beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden.

Unter der Leitung von Baden-Württemberg haben die Bundesländer ihren Antrag auf Verbot der rechtsextremen NPS fertig gestellt. Der Antrag soll noch in diesem Jahr beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden.

Stuttgart/Berlin - Zehn Jahre nach dem Scheitern des ersten NPD-Verbotsantrags vor dem Bundesverfassungsgericht wollen die Länder noch im Dezember einen neuen Anlauf unternehmen. Die zuständige Arbeitsgruppe habe die Beweismittel zusammengetragen und den Antrag für ein Verbot der rechtsextremen Partei fertiggestellt, teilte das baden-württembergische Innenministerium am Freitag in Stuttgart mit. Die Innenministerkonferenz (IMK) im Dezember in Osnabrück müsse dem Antrag noch zustimmen. Danach geht er nach Karlsruhe an das höchste deutsche Gericht.

Die Zeitung „Die Welt“ hatte als erstes über den fertigen Antrag berichtet. Ein erster Versuch, die NPD zu verbieten, war im Jahr 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil der Verfassungsschutz auch in der NPD-Spitze Informanten hatte. Der Bundestag und die bisherige schwarz-gelbe Bundesregierung hatten es abgelehnt, sich am neuen Verbotsantrag zu beteiligen.

Die Länder heben in ihrer Begründung für den neuen Antrag nach dpa-Informationen darauf ab, dass die NPD die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen und beseitigen wolle. Das Bundesverfassungsgericht solle die NPD deswegen verbieten und auflösen sowie ihr Vermögen für gemeinnützige Zwecke einziehen. Die Gründung von Ersatzorganisationen solle ausgeschlossen werden.

Baden-Württemberg hatte die „länderoffene Arbeitsgruppe“ zum Verbotsantrag bis Ende Oktober geleitet und hat derzeit den Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz. Die Forderungen nach einem Verbot der NPD waren nach dem Auffliegen der rechtsextremistischen NSU-Terrorzelle erneut aufgekommen.

Antrag enthält keine Informationen von V-Leuten

Die Innenminister der Länder sind nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa nun doch bereit, eine Garantieerklärung für die Verbotsunterlagen abzugeben. Wie der NDR berichtet, wird darin versichert, dass das für das Verbotsverfahren zusammengetragene Material keine Informationen enthält, die von V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden stammen.

Diese wurden nach und nach abgeschaltet. Nach dpa-Informationen gab es vor der Order zur Abschaltung der V-Leute vor zwei bis drei Jahren auf Bundesebene zwischen 100 und 120 V-Leute in den Führungsebenen der NPD. Noch vor zehn Jahren waren es etwa doppelt so viel gewesen.

Vor allem die Innenminister von Baden-Württemberg, Thüringen und des Saarlandes hatten Vorbehalte gegen eine solche Regelung. Ursprünglich war diskutiert worden, die Leiter der Verfassungsschutzbehörden unterschreiben zu lassen. Dies ist nun vom Tisch. „Die Innenminister werden unterschreiben, wenn dies bei der IMK einheitlich beschlossen wird“, sagte der Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums.

„Es wird höchste Zeit, dass dieses Trauerspiel für eine wehrhafte Demokratie beendet wird“, sagte die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, zum neuen Vorstoß. Die NPD sei „ein Schandfleck“. „Eine rechtsextreme Partei auf deutschem Boden geht gar nicht, wie man heute zu sagen pflegt.“