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Bundeskanzlerin warnt vor der Gefahr eines Scheiterns: Zunächst müsse die Beweislage geklärt werden.

Berlin - Horst Seehofer hat es mal wieder geschafft, eine heftige öffentliche Debatte loszutreten. Im Zweifel ohne den Bund. Das war seine Botschaft vom Wochenende. Das sollte heißen: Die Länder könnten auch im Alleingang beim Bundesverfassungsgericht den NPD-Verbotsantrag stellen, wenn der Bund weiter zögerlich bleibe.

Die Diskussion verlief am Montag in zwei Phasen. Zunächst bekam der bayerische Ministerpräsident viel Zuspruch von Länderseite. Die Bilanz: Sachsens Amtskollege Stanislaw Tillich (CDU) stellte sich am deutlichsten an Seehofers Seite. Im Kern übertraf er sogar Seehofer. Nicht nur der Bundesrat allein, sondern „letztlich auch eine Bundesratsmehrheit“ könne das NPD-Verbotsverfahren in Gang bringen. Zuvor hatten sich bereits die Länderchefs von Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen – Erwin Sellering (SPD), Torsten Albig (SPD), Christine Lieberknecht (CDU) – an die Seite Seehofers gestellt. Dies zeigt immerhin, dass dieser Konflikt nicht entlang der Parteigrenzen geführt wird. Auch die Opposition im Deutschen Bundestag unterstützte den Vorstoß und machte Druck auf Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Es sei „an der Zeit, dass sich Merkel endlich zu einem Verbotsverfahren bekennt“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann. Die Kanzlerin machte aber klar, dass sie sich nicht drängen lässt. Erst müssten die Erfolgsaussichten ausgeleuchtet sein. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, die Kanzlerin halte die NPD für eine verfassungsfeindliche, fremdenfeindliche und antisemitische Partei, die – entscheidender Zusatz – „politisch zu bekämpfen ist“.

Woher kommt dieses Zögern? Schon einmal ist im Jahre 2003 ein Verbotsantrag gescheitert. Eine erneute Niederlage wäre eine Blamage für die Demokratie. Das soll um jeden Preis verhindert werden. Die Hürden für ein Verbot sind aber ausgesprochen hoch. Der Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit reicht nicht. Es muss auch ein aggressiv-kämpferisches Verhalten gegen die freiheitliche Grundordnung bewiesen werden. Zudem fordert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auch noch den Nachweis, dass die zu verbietende Partei eine ernste Gefahr für die Demokratie darstellt. Um den Verbotsantrag hieb- und stichfest zu machen, hatten sich die Innenminister der Länder verabredet, in einer Konferenz im Herbst das vorliegende Material genau zu prüfen.

Im Verlauf der Debatte häuften sich gestern dann doch die Stimmen, diese Sichtung in Ruhe abzuwarten. Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte unserer Zeitung, der Antrag solle „nur gestellt werden, wenn er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Erfolg führt“. Er rate dringend, „dass sich Bundestag und Bundesrat nicht auseinanderdividieren lassen“ und „beim vereinbarten Zeitplan zu bleiben“. So sieht das auch die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz. Es sei „absurd, in so einer zentralen Frage einen Wettstreit zwischen Bund und Ländern zu veranstalten“.

Und dann kamen auch aus den Ländern zahlreiche mahnende Stimmen. Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) beharrte auf dem vereinbarten Verfahren. So sah es auch Amtskollege Ralf Jäger (SPD) aus Nordrhein-Westfalen. Sein Ziel sei das NPD-Verbot, sagte er unserer Zeitung. Sie bereite den Boden „für braune Gewalt, ihre Ideologie ist menschenverachtend, fremdenfeindlich und antidemokratisch“. Das Verbotsverfahren solle aber erst eingeleitet werden, „wenn feststeht, dass es mit den vorliegenden Erkenntnissen realistische Aussichten auf Erfolg hat“.