Die Politik arbeitet mit Hochdruck am NPD-Verbot - aktuell liegt der Fall beim Bundesverfassungsgericht. Doch für die vier Mandatsträger der Partei in Baden-Württemberg hätte ein Verbot derzeit keine Konsequenzen.

Stuttgart – Würde die NPD vom Bundesverfassungsgericht verboten, hätte das derzeit für die vier Mandatsträger der Partei in Baden-Württemberg keine Konsequenzen.

„Im Moment gibt es keine Regelung, nach der sie ihre Mandate verlieren würden“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums den „Stuttgarter Nachrichten“. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern gebe es im Südwesten lediglich eine Regelung für den Landtag. Dagegen sei diese Frage für Kreistage und Gemeinderäte nicht geklärt. Nur dort gibt es im Land NPD-Vertreter.

Laut dem Sprecher will das Land zuerst die Entscheidung im Verbotsverfahren abwarten: „Wir gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht sich im Verfahren dazu äußert, wie mit den Mandaten umzugehen ist.“ Parallel dazu stelle man Überlegungen an, wie eine Regelung in Baden-Württemberg aussehen könnte. „Wenn die Entscheidung kommt, wird sie uns nicht unvorbereitet treffen. Wir planen für diesen Fall eine Gesetzesänderung“, sagte der Sprecher dem Blatt. Dann würden auch die gewählten NPD-Vertreter im Land ihre Mandate verlieren. Generell sei der Fall juristisch kompliziert, weil in Baden-Württemberg die Gemeinderäte und Kreistage formell nicht als Parlamente gelten, sondern als Verwaltungsorgane.

NPD-Mitglieder sitzen derzeit in den Gemeinderäten in Mannheim, Weil am Rhein und Villingen-Schwenningen, zudem in den Kreistagen Schwarzwald-Baar und Böblingen. Einer von ihnen hat zwei Mandate inne.