Bürgermeister sind Wahlbeamte und müssen parteipolitisch neutral agieren. Dürfen sie dennoch einem NPD-Stadtrat anders als anderen Stadträten den Handschlag verweigern?
Gera/Greiz - Bürgermeister müssen laut einem Gerichtsurteil neuverpflichteten Stadträten etwa aus der rechtsextremen NPD nicht wie sonst üblich die Hand geben. Der in der Thüringer Kommunalordnung vorgesehene Handschlag habe nur symbolischen Charakter - ein Rechtsanspruch darauf bestehe nicht, entschied das Verwaltungsgericht Gera am Mittwoch.
Geklagt hatte der Greizer NPD-Stadtrat David Köckert. Er war voriges Jahr zum Stadtrat gewählt worden. Doch bei seiner Verpflichtung in der ersten Sitzung des Kommunalparlaments im Juni verweigerte ihm Bürgermeister Gerd Grüner (SPD) den Handschlag. „Damit wird ein Mensch degradiert“, monierte Köckert. Sein Anwalt verwies auf die Kommunalordnung: „Die Gemeinderatsmitglieder sind (...) vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflichten.“ Da gebe es keinen Ermessensspielraum, sagte er. Das sah das Gericht anders. Der Handschlag an sich habe für die Verpflichtung keine rechtliche Bedeutung, erklärte der Vorsitzende Richter Bernd Amelung.
Ähnlich wie in Greiz hatten sich im vergangenen Jahr Bürgermeister mehrerer Thüringer Städte geweigert, NPD-Stadträten bei deren Verpflichtung die Hand zu geben - so in Eisenach, Meiningen, Bad Frankenhausen und Ebeleben. Darüber informierte das Innenministerium in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linke-Abgeordneten Katharina König. Das Ministerium führte darin aus, dass nach seiner Rechtsauffassung ein Bürgermeister mit der Verweigerung eines Handschlags seine Amtspflichten nicht verletze.