Der Antrag der SPD-Fraktion im Land zum Thema Notfallpraxen ist durchgerasselt. Unsere Redaktion zeigt, wie die Abgeordneten aus dem Zollernalbkreis abstimmten.
Die geplante Schließung von 18 Notfallpraxen im Land – unter anderem der Standort Albstadt – hat es am Mittwoch bis in den Landtag in Stuttgart geschafft.
Dort beschäftigten sich die Gremiumsmitglieder mit einem Antrag der SPD, mit dessen Hilfe die Sozialdemokraten die Schließung weiterer Notfallpraxen im Land verhindern wollten – allerdings ohne Erfolg.
Am Ende stimmten 83 Abgeordnete gegen den Antrag und lediglich 53 dafür. Wir haben einmal genauer geschaut, wie die Abgeordneten der Wahlkreise Balingen und Hechingen-Münsingen abgestimmt haben.
So stimmten die Abgeordneten aus dem Zollernalbkreis
Mit „Ja“ stimmten laut Abstimmungsprotokoll der FDP-Abgeordnete Rudi Fischer sowie die beiden AfD-Politiker Hans-Peter Hörner und Joachim Steyer. Manuel Hailfinger (CDU) hat sich enthalten. Nicht anwesend bei der Abstimmung waren die Grünen-Abgeordnete Cindy Holmberg und die Balinger CDU-Frau und Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Die Abwesenheit der CDU-Politikerin kam bei der SPD nicht gut an und wurde laut Mitteilung von der Abgeordneten Dorothea Kliche-Behnke sowie von der SPD-Kreisvorsitzenden Katja Weiger-Schick stark kritisiert.
Am Mittag erreichte unsere Redaktion noch die Nachricht, dass mit Stimmen der Grünen, CDU und AfD ein Änderungsantrag mehrheitlich beschlossen wurde. In diesem wird unter anderem von der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) gefordert, dass die Erreichbarkeit der Rufnummer 116117 weiter verbessert wird. Auch wird sie angehalten, dass Erreichbarkeit und Ausstattung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes für die Bevölkerung langfristig gesichert werden.
Wie Albstadts Oberbürgermeister Roland Tralmer noch vor der Abstimmung auf Anfrage unserer Redaktion erklärte, begrüßt er es, dass das Thema Notfallpraxen im Landtag zur Sprache gekommen ist – und zwar nicht zuletzt deshalb, weil nach seiner Ansicht die Aufsichtspflicht des Landessozialministers weiter reiche, als er dieser selbst behaupte. Manne Lucha (Grüne) – als Minister unter anderem zuständig für Gesundheit – werde hier seiner Verantwortung nicht in vollem Umfang gerecht.
Tralmer: Probleme müssen auf politischem Weg gelöst werden
In der Sache selbst, so Tralmer, wiederhole er, was er schon im vergangenen Jahr gesagt habe: Er halte erstens die Entscheidung der KVBW für verfehlt und zweitens die Art und Weise, wie sie diese kommuniziert habe – man habe versucht, die betroffenen Kommunen vor vollendete Tatsachen zu stellen, und das sei nicht statthaft.
Aber warum hat sich Albstadt dann nicht an der Sammelklage beteiligt, welche 13 von insgesamt 18 Städten gegen die Schließung ihrer Notfallpraxen beim Sozialgericht in Stuttgart eingereicht haben? Tralmer, bekanntlich studierter Jurist und in seinem früheren Brotberuf Rechtsanwalt, geht davon aus, dass das Problem nur auf politischem und nicht auf dem Rechtsweg gelöst werden könne. Weshalb? Weil letzterer „risikobehaftet“ sei: Zum einen stelle sich die prozessuale Frage, ob die Stadt tatsächlich überhaupt berechtigt sei, Klage zu erheben. Dies setze voraus, dass sie durch die Entscheidung in eigenen Rechten verletzt werde – was zumindest diskutabel sei.
Erfolgsaussichten nur schwer kalkulierbar
Zum anderen aber, so Tralmer weiter, seien derartige Prozesse in der Vergangenheit kaum geführt worden; die Kläger beträten also juristisches Neuland, weshalb ihre Erfolgsaussichten nur schwer kalkulierbar seien. Letztlich könne die Klage nur Erfolg haben, wenn die Gerichte – einzelfallabhängig – zur Auffassung gelangten, die kassenärztliche Vereinigung sei verpflichtet, bestimmte Standorte zu betreiben. Darauf könne man sich jedoch nicht verlassen: Die Kassenärztliche Vereinigung sei eine eigenständige Körperschaft und habe, was ihre Eigenverantwortung, ihre Befugnisse und ihre Verpflichtungen angehe, einen weiten Spielraum.
Schließt sich Albstadt doch noch der Klage an?
Gleichwohl mag Tralmer nicht ausschließen, dass sich die Stadt Albstadt der Klage doch noch anschließt. Allerdings nicht jetzt, denn es herrsche kein dringender Handlungsbedarf. Der Grund: Die Kassenärztliche Vereinigung habe sich davon überzeugen lassen, dass die Notfallpraxis auf alle Fälle bis zum Abschluss der Laufener Tunnelsanierung erhalten bleibe müsse. Gerade jetzt, da wieder eine Änderung der Verkehrsführung bevorstehe, durch die sich die Fahrt nach Balingen noch weiter in die Länge ziehe, sei an eine Schließung gar nicht zu denken.