Dass ärgert auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: Das Sozialministerium Baden-Württemberg reklamiert, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg nicht zur Offenhaltung der Notfallpraxis bewegen zu können. Lauterbach sah das im Gespräch mit dem Albstädter Oberbürgermeister Roland Tralmer ganz anders. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/Bernd von Jutrczenka

Ist die Notfallpraxis in Albstadt vielleicht doch noch zu retten? Oberbürgermeister Roland Tralmer hat sich – auch in dieser Sache – mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach getroffen und im Gemeinderat davon berichtet. Dort war die Wut auf die KV groß.

Selbst Arzt von Beruf, hat Thomas Voelter schon länger Einblick in die Vorgänge der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KV), die in Albstadt die Notfallpraxis schließen will – wie sie sagt aus Personalmangel.

 

Voelter, der im Gremium das Wahlbündnis Z.U.G. vertritt, widerspricht dem entschieden: „Es sind sehr wohl genug Ärzte verfügbar“, sagte er mit Blick auf die sogenannten Pool-Ärzte, die für Vertretungsdienste herangezogen werden könnten – unter Umgehung von Sozialversicherungsbeiträgen. Lennart Spengler (CDU), ebenfalls Arzt, unterstrich das, sprach gar von mehreren Tausend Poolärzten, die in der Vergangenheit auch Dienste niedergelassener Ärzte übernommen hätten und ihr Geld von der KV bekämen – faktisch seien sie vermutlich scheinselbstständig.

Die Ärzte haben monatelang gewarnt

Die KV, die nun Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müsse, habe die Poolärzte freigestellt und die Dienstbezirke vergrößert. So sei er selbst zuweilen nachts „im ganzen Zollernalbkreis“ unterwegs im Einsatz. „Die Ärzteschaft hat monatelang vorher gewarnt, und man hätte das mit einer Gesetzesänderung ausräumen können“, betonte Matthias Strähler (CDU), der dritte Arzt im Gremium.

In einem Brief vom 20. September – er liegt unserer Redaktion vor – habe die KV ihren Mitgliedern mitgeteilt, dass es ein Papier gebe, in dem die Voraussetzungen dafür genannt werden, unter denen die Poolärzte weiter beschäftigt werden könnten, der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit aber entfalle. Damit spielte Voelter auf ein Konsenspapier an, auf das sich die Ministerien mit der Deutschen Rentenversicherung darauf verständigt hätten, „wann sie bei einem Nicht-Vertragsarzt im Bereitschaftsdienst von einer selbstständigen Tätigkeit ausgehen“. Die drei dort genannten Bedingungen müssten erfüllt sein.

KV will an der aktuellen Linie festhalten

Doch zunächst einmal müssten dafür flankierende Regelungen im Gesetz verankert werden. Bisher – also am 20. September – bestehe nur eine Absichtserklärung der Bundesregierung. Nun gelte es abzuwarten, wann die Regelung in Kraft trete und was sie tatsächlich vorsehe. „Angekündigt ist sie zum Jahresbeginn, aber wir haben schon viele Ankündigungen der Bundesregierung erlebt, der bisher keine Taten folgten“, heißt es dort. Zu diesem Zeitpunkt stand noch nicht fest, dass die Bundesregierung bis zum Jahresende und darüber hinaus keine Mehrheit im Deutschen Bundestag mehr haben würde.

„Zumindest vorübergehend“ will die KV daher „an der aktuellen Linie mit den Kooperationsärzten festhalten“.

Treffen mit dem Bundesgesundheitsminister

Oberbürgermeister Roland Tralmer hat sich, wie er im Gemeinderat berichtete, kürzlich mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der SPD-Bundesvorsitzenden Saskia Esken in deren Wahlkreis Calw getroffen – an einem Sonntag. Er selbst und andere Betroffene hätten sich in Sachen Notfallpraxis an das Sozialministerium Baden-Württemberg gewandt, das für sich reklamiere, nicht über die Kompetenz zu verfügen, die Schließung zu verhindern.

Das liege aber sehr wohl in der Kompetenz des Sozialministeriums, habe Lauterbach ihm gesagt, denn die KV sei eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, welcher der Auftrag zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung übertragen sei, so Tralmer. Er will jedenfalls nicht locker lassen und mit Sozialminister Manne Lucha reden – so schnell wie möglich.