Der Notfallpraxis in Albstadt soll zumindest bis zum Ende der Laufener Tunnelsanierung erhalten bleiben. Foto: Julia Gern

Die Hoffnung, dass die Albstädter Notfallpraxis erhalten bleibt, schwindet. Unsere Redaktion hat mit Oberbürgermeister Roland Tralmer gesprochen.

Albstadts Oberbürgermeister sieht sich in der Entscheidung, sich der Sammelklage nicht anzuschließen, welche 13 von insgesamt 18 Städten des Landes gegen die Schließung ihrer Notfallpraxen beim Sozialgericht in Stuttgart eingereicht haben, durch den bisherigen Verlauf des Rechtsstreits bestätigt. Das Gericht hat im März per Eilentscheidung den Antrag der Städte Bad Saulgau, Kirchheim unter Teck und Neuenbürg abgelehnt, die Schließung der Bereitschaftspraxen durch eine einstweilige Verfügung zu untersagen.

 

Die Begründung: Die Klägerinnen hätten sich auf einen Satz im Paragrafen 95, Absatz 1 des Sozialgesetzes berufen, der dekretiere, dass die jeweiligen Gebietskörperschaften sowie die gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen „insbesondere hinsichtlich der Bedarfsermittlung beteiligt werden“ müssten. Indes halte das Gericht weder für ausgemacht, dass mit „Gebietskörperschaften“ die Kommunen gemeint seien – es komme auch das Land als Ganzes in Frage –, noch, dass die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eine angemessene Beteiligung der Gebietskörperschaften versäumt habe.

Das Land sieht keine Veranlassung, einzuschreiten

Einige der betroffenen Städte und Gemeinden hatten sich daraufhin an Landessozialminister Manfred Lucha gewandt und ihn aufgefordert, seiner Verpflichtung zur Rechtsaufsicht über die KVBW nachzukommen und den Schließungen entgegenzutreten. Die Antwort, die sie Ende April von Lucha erhielten, war ernüchternd. Das Land finde nicht, dass es die KVBW an Transparenz habe fehlen lassen: Er selbst, die Landkreise und die Krankenhäuser seien beizeiten informiert worden, und die Kommunen hätten nach ihrer Benachrichtigung im Dezember 2024 immer noch Gelegenheit gehabt, bessere Bedingungen auszuhandeln.

Im übrigen aber, so der Minister, ist Paragraf 95, Absatz 1 des Sozialgesetzes nicht so zu verstehen, dass kommunale Einzelinteressen zu ihrem Recht kommen müssten – vielmehr gehe es darum, „die Qualität der Planung zu verbessern und ineffektive Doppelstrukturen zu vermeiden“. Das Land sehe keine Veranlassung, einzuschreiten.

Endgültige Entscheidung steht noch aus

Damit hatte Roland Tralmer, selbst Jurist mit langjähriger Berufserfahrung, von Anfang an gerechnet. Die Entscheidung der KVBW und die Art und Weise, wie sie kommuniziert habe, möge verfehlt gewesen sein, jedoch sei sie eine eigenständige Körperschaft öffentlichen Rechtes und habe, was ihre Eigenverantwortung, ihre Befugnisse und ihre Verpflichtungen angehe, viel Spielraum. Allerdings keinen unbegrenzten: Manfred Lucha, moniert der OB, hätte schon die Möglichkeit, mehr zu tun; er ziehe sich jedoch auf eine juristische Position zurück, wo politisches Handeln gefragt wäre. Von einem Minister könne man mehr erwarten – auch wenn er den Ruhestand anvisiere.

Zwar steht eine endgültige Gerichtsentscheidung noch aus; Tralmer weiß allerdings, wie langsam die Mühlen der Sozialgerichtsbarkeit mahlen, und bezweifelt zudem stark, dass das Gericht von seinem einmal eingeschlagenen Kurs abgehen wird.

Immerhin, die Kassenärztliche Vereinigung hat der Stadt Albstadt zugestanden, dass die Notfallpraxis bis zum Abschluss der Laufener Tunnelsanierung erhalten bleibt – in der Vereinbarung war von November die Rede, aber nach Stand der Dinge werden sich die Bauarbeiten bis Januar oder Februar 2026 hinziehen. Für die Zeit danach, so Tralmer, müsse man sich allerdings etwas einfallen lassen: Das Zollernalb-Klinikum werde wohl nicht umhinkommen, den zusätzlichen Behandlungsbedarf „abzufedern“ und tue gut daran, sich beizeiten mit dem Problem zu befassen.