Die Hoffnung, dass die Albstädter Notfallpraxis erhalten bleibt, schwindet. Unsere Redaktion hat mit Oberbürgermeister Roland Tralmer gesprochen.
Albstadts Oberbürgermeister sieht sich in der Entscheidung, sich der Sammelklage nicht anzuschließen, welche 13 von insgesamt 18 Städten des Landes gegen die Schließung ihrer Notfallpraxen beim Sozialgericht in Stuttgart eingereicht haben, durch den bisherigen Verlauf des Rechtsstreits bestätigt. Das Gericht hat im März per Eilentscheidung den Antrag der Städte Bad Saulgau, Kirchheim unter Teck und Neuenbürg abgelehnt, die Schließung der Bereitschaftspraxen durch eine einstweilige Verfügung zu untersagen.