Ein Augenarzt, der gelegentlich in seiner früheren Praxis aushilft, berichtet. Foto: eyeadobestock - stock.adobe.com

In der Debatte um die geplante Schließung von Notfallpraxen plaudert jetzt auch Augenarzt i.R. Gerhard Aden aus Rottweil in seiner Leserzuschrift aus dem Nähkästchen.

Dem Kollegen Joachim Balke und dessen Leserbrief kann ich in nur zustimmen. Die Schließung der Notfallpraxen ist im hohen Maße durch das Gerichtsurteil zur Sozialversicherungspflicht von sogenannten „Poolärzten“ verursacht. Man könnte auch von einem bürokratisch bedingten Fachkräftemangel sprechen.

 

Ich vertrete in meiner alten Augenarztpraxis jetzt gelegentlich eine Kollegin, weil diese ihr viertes Kind geboren hat. Wie war es doch früher einfach. Ich habe mein Honorar bekommen, der Arbeitgeber hat dieses als Betriebskosten deklariert, ich habe das Einkommen versteuert.

Als Rentner, der seine Rente bekommt, seine eigene Kranken- und Pflegeversicherung privat bezahlt, müssen jetzt entsprechende Beiträge an die Sozialkassen abgeführt werden. Ich muss jetzt angestellt sein. Ich habe einen Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, obwohl ich nur für 18 Stunden im Monat angestellt bin.

Für Arzt dadurch kein Nachteil

Alles nur, weil ich im Notfall oder als Entlastung gelegentlich aushelfe. Ich habe dadurch keinen Nachteil, im Gegenteil, aber für die Kollegen wird es teurer. Da ich keinen Rentenanspruch aus dieser Tätigkeit mehr erwerben kann, freuen sich nur die Sozialkassen und die Steuerberater.

Gerhard Aden, Rottweil

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