Für die Notbetreuung ist künftig der reguläre Monatsbeitrag zu entrichten. (Symbolfoto) Foto: lithiumohoto – stock.adobe.com

Unklarheiten gab es bisher bei den Elternbeiträgen für die Notbetreuung in Kindergarten und Hort. Mit einem Beschluss des Gemeinderates wurde nun diesen Unsicherheiten Rechnung getragen, indem ein Monatsbeitrag für die Notbetreuung erlassen wird. Künftig ist die Notbetreuung grundsätzlich gebührenpflichtig, kann aber dann von den Berechtigten auch im regulären Umfang genutzt werden.

Furtwangen - Während der Schließung von Schulen und Kindergärten war eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die entsprechenden Vorgaben waren allerdings nicht ganz klar, wurden von den Eltern teilweise anders interpretiert als von der Verwaltung. Deshalb gab es auch Anträge an die Verwaltung, einen Elternbeitrag anteilig nur dann zu erheben, wenn die Notbetreuung tatsächlich genutzt wurde.

Unterschiedliche Auslegung

Denn zahlreiche Eltern, die aufgrund der entsprechenden Vorgaben die Notbetreuung nutzen durften, hatten die Vorgaben zur Notbetreuung so verstanden, dass sie ihr Kind in die Betreuung nur dann schicken, wenn dies unvermeidlich war.

So gab es Fälle, in denen die Notbetreuung sogar nur zweimal pro Monat genutzt wurde. Von Seiten der Verwaltung wurde dann aber argumentiert, dass für die Notbetreuung Personal und Sachkosten vergleichbar dem regulären Betrieb anfallen, und die betroffenen Familien die Notbetreuung im gleichen Umfang wie beim Regelbetrieb in Anspruch nehmen könnten. Aus diesem Grund entschied sich die Stadtverwaltung – was dann auch der Gemeinderat akzeptierte – den Eltern für Januar und Februar einen Monatsbeitrag der Notbetreuung zu erlassen. Künftig wird aber klar darauf hingewiesen, dass bei Einrichtung einer Notbetreuung von den Familien, die diese nutzen dürfen und wollen, der reguläre Monatsbeitrag zu entrichten ist. Gleichzeitig wird aber auch klargestellt, dass dann die Betreuung im gleichen Umfang wie beim Regelbetrieb in Anspruch genommen werden kann.