Die "Forderkulisse Wolf" ist im Nordschwarzwald in Kraft getreten. (Symbolfoto) Foto: Thissen

Land weist Förderkulisse aus. Entschädigungen für Schutzmaßnahmen entschädigt im nördlichen Schwarzwald.

Bad Wildbad - Der Wolf ist jetzt offiziell da – und er bleibt wohl auch. Damit müssen sich die heimischen Tierhalter anfreunden. Als Hilfe gibt es nun eine Finanzspritze vom Land Baden-Württemberg. Für die neuen Schutzmaßnahmen haben die Landwirte jedoch nicht ewig Zeit.

Dass ein Wolf offenbar in der Region heimisch geworden ist, hatte im Land für Diskussionen gesorgt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz steht der Wolf bislang unter besonderem Schutz. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) bekräftigte am Freitag nach der Erklärung des Wolfsgebiets (siehe Grafik) hingegen: "Unser Ziel ist es, wie in anderen Bundesländern mit sesshaften Wölfen auch, ein Nebeneinander der für die Natur- und Landschaftspflege unverzichtbaren Weidetierhaltung und des europaweit streng geschützten Wolfes zu ermöglichen."

Landwirt Gernot Fröschle, der bei der Wolfsattacke am 30. April bei Bad Wildbad (Kreis Calw) mehr als 40 Schafe verloren hatte, war derweil überrascht, dass die Ausbildung und der Unterhalt von Herdenschutzhunden gefördert werden. "Das könnte eine Option sein", sagte er, auch wenn er bislang keinerlei Erfahrungen mit Schutzhunden habe und mindestens fünf bis sechs Hunde brauche. "Wir überlegen uns das", fügte Fröschle hinzu.

Nicht überzeugt ist er hingegen von den dauerhaft installierten Erdungsstäben, die ebenfalls gefördert werden. "Wir haben 200 Weiden", da müsste er ja unglaublich viele dieser Stäbe setzen. Dennoch ist er "froh, dass das Gebiet ausgewiesen wird, wenn der Wolf eh schon da ist". Lieber wäre es ihm aber allemal, wenn der Wolf nicht in der Region unterwegs wäre.

Bad Wildbads Bürgermeister Klaus Mack (CDU) begrüßte es, dass betroffene Weidetierhalter in einer Förderkulisse Wolfsprävention schnell entschädigt werden sollen. "Was ein Wolfsgebiet, zu dem wir ja jetzt offensichtlich gehören, am Ende aber alles bedeutet, ist immer noch offen", kritisierte der Schultes zwar die Informationspolitik des Landes, fügte aber hinzu, es gebe "jetzt gute Ansatzpunkte, lösungsorientiert an einem Miteinander von Mensch und Wolf zu arbeiten." Dazu müssten aber klare Spielregeln aufgestellt werden, wie die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht und im Zweifel der Abschuss von "Problemwölfen".

Der Naturschutzbund (Nabu) lobte dagegen die schnelle Reaktion des Landes nach dem Wolfsangriff – insbesondere die Förderung von Hunden. "Das ist in dieser Form in Deutschland bislang einmalig", sagte der Nabu-Landesvorsitzende Johannes Enssle, ergänzte aber im selben Atemzug: "Wir würden uns wünschen, dass auch Schaf- und Ziegenhalter mit weniger als 60 Tieren sowie Rinderhalter den Einsatz von Herdenschutzhunden gefördert bekommen können."

Der Nabu bewertet die Förderrichtlinie als wichtigen Baustein zum Aufbau eines effektiven Herdenschutzes in der Region, sieht aber auch die damit verbundenen Herausforderungen für Tierhalter: "Uns ist bewusst, dass die Maßnahmen für die Betriebe eine Zusatzbelastung darstellen. Insbesondere in Steillagen und auf stark verbuschten Flächen ist der Aufbau von Zäunen schwierig und mit deutlicher Mehrarbeit verbunden. Dabei müssen viele Betriebe schon heute hart arbeiten, um mit ihren Tieren über die Runden zu kommen", meinte Enssle. "Auch der Einsatz von Herdenschutzhunden ist nicht in jedem Betrieb einfach umzusetzen."

Aus diesem Grund hält es der Nabu für erforderlich, die Weidetierhalter nicht nur finanziell, sondern auch fachlich und praktisch zu unterstützen. Enssles Forderung: "Wir brauchen den Aufbau einer professionellen Herdenschutzberatung in der Region. Denn gerade für die Integration von Herdenschutzhunden in die Betriebe braucht es Erfahrung und Know-how." Dabei könne an die Erfahrungen aus dem vom Umweltministerium geförderten Projekt "Herdenschutz in der Praxis" von Landesschafzuchtverband und Nabu angeknüpft werden, das in Kürze in die zweite Runde geht.

Im Schwarzwald-Baar-Kreis wurden indes auch Wölfe gesichtet, doch die Präventionskulisse des Landes reicht nicht dorthin. Warum nicht? Es müssten, erläuterte Frank Lorho, Sprecher des Umweltministeriums, mindestens zwei Nachweise des gleichen Tieres innerhalb von sechs Monaten vorhanden sein. Urinproben zum Beispiel.

Überdies habe man Zweifel an der Authenzität eines Fotos, das ein Urlauber Weihnachten 2017 von einem Wolf in Vöhrenbach gemacht haben will. "Es ist schon ein Wolf, aber der Urlauber hat nicht bestätigt, dass das Foto tatsächlich in Vöhrenbach aufgenommen wurde", erklärte Lorho.

Ein weiterer Wolf wurde 2016 in Bad Dürrheim fotografiert, tauchte danach aber im Schwarzwald-Baar-Kreis nicht mehr auf. Ein 2017 ebenfalls bei Bad Dürrheim gesichtetes Tier ist nach Ansicht des Ministeriums der Wolf, der erschossen im Schluchsee gefunden wurde. "Und wenn er tot ist, kann er keinen Schaden mehr anrichten", meinte Lorho lapidar.

Info: Wie Tierhalter sich schützen sollen

In der sogenannten Förderkulisse Wolfprävention um die dokumentierten Wolfsrisse  rund um Bad Wildbad bekommen Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild künftig folgende Zuschüsse vom Land:
90 Prozent der Kosten für- ein Elektrozaungerät (mindestens 4000 Volt) n Elektronetzzäune (mindestens 90 Zentimeter Höhe
Flatterband/Breitbandlitze und Drahtlitze und Zaunpfosten
Knotengitter-Zaunmaterial zur Ergänzung bestehender Zäune
Elektrolitze und Zubehör zur Ergänzung der  Zäune
dauerhaft installierte Erdungsstäbe
Bei Herden mit mindestens 60 Muttertieren eine jährliche Pauschale von 1950 Euro für Schutzhunde (für Anschaffung, Unterbringung, Futter)
Frist
Die Tierhalter haben ein Jahr lang Zeit, die Schutzmaßnahmen umzusetzen. Danach haben sie keinen Anspruch mehr auf Entschädigung für gerissene Tiere, wenn sie ihre Herden nicht ausreichend geschützt haben.

Info: Förderkulisse Wolfsprävention

Kreis Böblingen: Aidlingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Herrenberg, Jettingen, Mötzingen.

Stadtkreis Baden-Baden

Kreis Calw: Altensteig, Althengstett, Bad Herrenalb, Bad Liebenzell, Bad Teinach-Zavelstein, Bad Wildbad im Schwarzwald, Calw, Dobel, Ebhausen, Egenhausen, Enzklösterle, Gechingen, Haiterbach, Höfen an der Enz, Nagold, Neubulach, Neuweiler, Oberreichenbach, Rohrdorf, Schömberg, Simmersfeld, Simmozheim, Unterreichenbach, Wildberg

Enzkreis: Engelsbrand, Neuenbürg, Straubenhardt

Kreis Freudenstadt: Alpirsbach, Bad Rippoldsau-Schapbach, Baiersbronn, Dornstetten, Empfingen, Eutingen im Gäu, Freudenstadt, Glatten, Grömbach, Horb am Neckar, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Schopfloch, Seewald, Waldachtal, Wörnersberg

Kreis Karlsruhe: Malsch, Marxzell

Kreis Rastatt: Bischweier, Bühl, Bühlertal, Forbach, Gaggenau, Gernsbach, Kuppenheim, Loffenau, Ottersweier, Rastatt, Sinzheim, Weisenbach

Ortenaukreis: Achern, Bad Peterstal-Griesbach, Kappelrodeck, Lauf, Lautenbach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Oberwolfach, Oppenau, Ottenhöfen im Schwarzwald, Renchen, Sasbach, Sasbachwalden, Seebach, Wolfach

Kreis Rottweil: Aichhalden, Dornhan, Oberndorf am Neckar, Schenkenzell, Sulz am Neckar

Kreis Tübingen: Neustetten, Rottenburg, Starzach