Aspekte des Koalitionsvertrags haben zum Teil erheblichen Einfluss auf die Regionalplanung für den Nordschwarzwald. (Symbolfoto) Foto: Deck

Der Koalitionsvertrag der neuen alten Landesregierung wird voraussichtlich auch Auswirkungen auf die Regionalplanung im Nordschwarzwald haben. Darauf machte Verbandsdirektor Matthias Proske die Mitglieder seines Planungsausschusses (PA) auf deren jüngsten Sitzung aufmerksam.

Nordschwarzwald - Seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages Mitte des Monats, hatten Proske und sein Team von der Geschäftsstelle des Regionalverbands in Pforzheim das 160-Seiten-Werk detailliert durchgearbeitet und nach Themen Ausschau gehalten, die zum Beispiel die Fortschreibung des aktuellen Regionalplans für den Nordschwarzwald tangieren. Entdeckt haben sie dabei exakt 37 Einzel-Aspekte, die zum Teil erheblichen Einfluss auf die Regionalplanung haben könnten.

Eine ganze Reihe dieser Punkte betreffen demnach etwa die von den Koalitionären beschlossene "Beschleunigung des landesweiten Ausbaus der erneuerbaren Energien". Zum einen gebe es dazu die Willensbekundung einer "Vereinheitlichung, Digitalisierung und Qualitätssicherung der Regionalpläne für Windkraftausbau", so Proske in seiner kurzfristig vorgelegten Tischvorlage zur PA-Sitzung. Mutmaßlich weitreichender noch das festgeschriebene "Mindest-Flächen-Ziel" von zwei Prozent der Landesfläche, die künftig speziell für Windkraft und Photovoltaik "verbindlich gemacht und regionalisiert" werden solle.

Definition unklar

Wie genau diese zwei Prozent Mindestflächen für Windkraft und Photovoltaik künftig auf die insgesamt zwölf Regionalverbands-Gebiete in Baden-Württemberg aufgeteilt werden, dazu stehe allerdings nichts im Koalitionsvertrag, so Proske. Womit offen sei, ob jeder Regionalverband diese zwei Prozent in seinem Planungsgebiet freizuschlagen hätte – oder ob es da zu "Verrechnungen" der Regionen untereinander, also einer landesweiten Berechnung dieser zwei Prozent kommen könnte.

Müsste jede Region die zwei Prozent bringen, würde das für den Nordschwarzwald bedeuten, dass hier künftig rund 4880 Hektar als Flächen für Windkraft und Photovoltaik ausgewiesen werden müssten; aktuell bewege sich dieser Planungshorizont in der gültigen Regionalplanung noch bei etwa 2345 Hektar. "Wir gehen aber davon aus", so Proske auf Nachfrage, dass es "gut gelingen würde" im Nordschwarzwald auch die eventuell zusätzlich geforderten Flächen "zu bringen".

Für reichlich "Spannung" könnte auch das Vorhaben der neuen Landesregierung sorgen, die bestehende Landesentwicklungsplanung komplett neu aufzustellen. Der Landesentwicklungsplan ist die planerische und gesetzliche Grundlage der darauf aufsetzenden Regionalplanung – womit die "umfassende Raumanalyse", mit der das Land laut Koalitionsvertrag landesweit "zeitnah beginnen" wolle, auf jeden Fall auch große Auswirkungen auf die bereits laufende Fortschreibung des Regionalplans für den Nordschwarzwald haben werde.

In welche Richtung das mutmaßlich gehen könnte, zeige ein weiterer Punkt des Koalitionsvertrages, wonach künftig "Flächensparen, Klimawandel und Resilienz besser in Landes- und Regionalplanung" verankert werden solle.

Die Situation laufend beobachten

Weitere Punkte aus dem Koalitionsvertrag, auf die Verbandsdirektor Proske die PA-Mitglieder hinwies, betreffen denn auch etwa sogenannte "Flächen-Scouts", die bei den Regionalverbänden angesiedelt werden sollen, und die vor allem kleinere Gemeinden "bei der Aktivierung von Brachflächen unterstützen" könnten.

Auch ganz grundsätzlich wolle die Landesregierung die "Rolle, Befugnisse, Finanzierung und Struktur der Regionalverbände" überprüfen und "im Sinne einer Stärkung" weiterentwickeln. Damit korrespondiert, dass auch ganz grundsätzlich die Regionalverbände bei Förderprogrammen künftig stärker auch selbst als Antragsteller berücksichtigt werden sollten.

Allerdings stünden all diese Themen und Aspekte laut Koalitionsvertrag immer "unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit", so Proske. Was auch Unsicherheit dafür bedeute, mit welcher Priorität welche Maßnahme aus dem Vertragswerk zuerst umgesetzt werde – und welche mutmaßlich später.

Aus diesem Grund werde die Geschäftsstelle des Regionalverbands "die Situation laufend beobachten und den Gremien des Regionalverbands dazu berichten", beziehungsweise – wo sich konkrete Entwicklungen dazu abzeichneten – die erforderlichen Entscheidungen mit Bezug auf die Regierungsvorhaben der Landesregierung den eigenen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.