Nordschwarzwald - Die Corona-Krise hat nicht nur die Wirtschaft im Nordschwarzwald, sondern auch die Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim mit voller Wucht getroffen. Arbeitsagentur und Jobcenter befinden sich im "Ausnahmemodus". Dienstzeiten wurden verlängert, um Firmen und Leistungsempfängern zu helfen.

Newsblog zur Ausbreitung des Coronavirus in der Region

So beschreibt Martina Lehmann, Chefin der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim, die aktuelle Lage im Nordschwarzwald. Seit knapp zwei Wochen arbeite die für die gesamte Region zuständige Agentur "unter Hochdruck" an zwei zentralen Hebeln der öffentlichen Daseinsvorsorge gleichzeitig: der Steuerung des Personals rund um die Beratung und der Auszahlung der Leistung. Im Bereich Kurzarbeitergeld werde inzwischen mit bis zu 66 Kollegen gearbeitet. "Aktuell haben wir unser System auf 6 bis 22 Uhr hochgefahren, auch am Wochenende", so die Agentur. EDV-Programme und Infoseiten im Internet seien auf die geänderten Kurzarbeitergeldregelungen angepasst worden.

Auszahlungen sollen pünktlich erfolgen

Arbeitslosenmeldung:

"Wir müssen und werden die Auszahlung der existenziell wichtigen Geldleistungen Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I und ganz aktuell die explosionsartig gestiegenen Beratungsbedarfe unserer Betriebe sicherstellen", versichert Lehmann. Auch die gemeinsamen Einrichtungen Jobcenter Landkreise Freudenstadt und Calw arbeiten "mit hohem Einsatz und größter Flexibilität" daran, die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) in dieser schwierigen Situation zu gewährleisten. Gleichzeitig müsse die Agentur durch die Reduzierung des Publikumsverkehrs auf Notfälle das Infektionsrisiko für Kunden und Mitarbeiter auf ein Minimum senken.

"Unser oberstes Ziel besteht darin, mitzuhelfen, dass unsere Betriebe, wo immer möglich, mit Kurzarbeitergeld ihr Personal halten, um dann nach der Krise wieder schnell produktiv sein zu können", so Agenturchefin Martina Lehmann. Das nütze Betrieben und Arbeitnehmern gleichermaßen. Darüber hinaus müsse sich "niemand Sorgen um die pünktliche Auszahlung seiner Geldleistungen machen".

Info: Antworten auf häufige Fragen

Wo gibt es Hilfe?

Trotz Schließung für Publikumsverkehr können Arbeitsagentur und Jobcenter weiter alles erledigen. Über eServices lasse sich "nahezu alles online erledigen", etwa Anträge auf Geldleistungen. Beratung ist auch per Telefon möglich. Zusätzlich zur kostenlosen Servicenummer 0800/4 55 55 00 wurde aufgrund des hohen Anrufaufkommens eine regionale Servicenummer eingerichtet: 07452/82 93 33. Außerdem ist der Postweg möglich.

Fließen die Leistungen?

Ja. Die Gebäude sind lediglich für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Agenturmitarbeiter sind weiterhin im Dienst. Die Auszahlung der Geldleistungen habe "höchste Priorität". Es drohten keine Nachteile, weil Leistungsempfänger nicht persönlich vorbeikommen können.

Arbeitslosenmeldung:

Man kann sich telefonisch arbeitslos melden und erhält einen Antrag auf Arbeitslosengeld zugesandt, oder man kann diesen online stellen. Sobald persönlicher Kontakt wieder möglich ist, erfolgen Einladungen zum Beratungsgespräch.

Wie reagieren die Firmen?

Die Nachfragen nach Kurzarbeit seien "explosionsartig" gestiegen. Der Beratungsbedarf an einem Tag sei so groß wie im gesamten Jahr 2019 insgesamt. Das zeige, dass die Betriebe auch in dieser sehr schwierigen Zeit ihr Personal möglichst halten wollten.

Was tut die Agentur?

Die Organisation wird so angepasst, dass die Agentur handlungsfähig bleibt. Höchste Priorität hätten die Teams, die Firmen zu Kurzarbeit beraten. Sie seien personell verstärkt worden. Auch die Zahl der Mitarbeiter, die eingehende Anträge bearbeiten und das Kurzarbeitergeld auszahlen, sei weiter erhöht worden. Das habe sich bereits in der Finanz- und Wirtschaftskrise vor zehn Jahren bewährt. Die aktuelle Situation übertreffe die damaligen Lage jedoch "deutlich".

Infos für Unternehmen: Auf der Website www.arbeitsagentur.de können sich Firmen einen Überblick verschaffen. Hier gebe es alle wichtigen Informationen, Antragsformulare und auch ein spezielles Erklärvideo für Arbeitgeber. Alle Anträge können online gestellt werden. Der Arbeitgeber-Service berät telefonisch unter 0800/4 55 55 20 zu Kurzarbeitergeld.

Kurzarbeitergeld:

Kurzarbeitergeld ermöglicht Betrieben, Arbeits- und Entgeltausfall zum Teil auszugleichen. Dazu können die Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten vorübergehend verkürzen und so die Personalkosten senken. Den Verdienstausfall der Beschäftigten gleicht die Arbeitsagentur zu 60 Prozent aus, Arbeitnehmer mit Kinder erhalten 67 Prozent des entgangenen Lohns. Das entspricht der Höhe des Arbeitslosengelds, ohne dass die Beschäftigten dafür entlassen werden müssen.

Wie läuft der Antrag?

Betriebe müssen Kurzarbeit vorher bei der Arbeitsagentur anzeigen. Dies sei problemlos möglich. Erst danach könnten sie Kurzarbeitergeld – unter anderem online – beantragen. Um den Aufwand wiederholter Anzeigen zu vermeiden, empfiehlt die Agentur Betrieben, vorsorglich gleich einen längeren Zeitraum anzuzeigen. Denn Kurzarbeit könne jederzeit vorher problemlos beendet werden.