Werden die Regeln eingehalten? Die Polizei will über Ostern verstärkt kontrollieren. (Symbolfoto) Foto: Jag_cz/ Shutterstock

Osterausfahrt in den Schwarzwald sollte gut überlegt sein. Bei Verstößen wird es teuer.

Kreis Freudenstadt - Ein Osterausflug auf zwei Rädern über die Schwarzwaldhochstraße ist rechtlich auch in Corona-Zeiten kein Problem. Aber bei der Rast könnte es spätestens heikel werden: Was Motorradfahrer jetzt wissen müssen.

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Der Frühling ist da, die Sonne lacht – und damit das Motorradfahrer-Herz. Viele können es kaum erwarten, sich nach der Winterpause wieder in den Sattel zu schwingen. Wegen der Corona-Krise und ihren Folgen steht die Osterausfahrt in den Schwarzwald diesmal jedoch unter einem anderen Stern. "Motorradfahren ist derzeit nicht verboten, auch nicht in der Gruppe", so Dirk Wagner, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Pforzheim, auf Nachfrage unserer Zeitung. "Die generelle Überlegung könnte aber lauten, ob das in der aktuellen Situation sein muss."

Kontrollen an Raststellen und Parkplätzen

Die Beamten seien über die Feiertage vor Ort, um zu prüfen, ob die geltenden Restriktionen eingehalten werden, die die Ausbreitung der Krankheit bremsen sollen. Gegen Pulkfahren werde die Polizei wohl nichts unternehmen, da sich ohnehin kaum trennscharf nachvollziehen lasse, ob die Gruppe organisiert auf Tour ist oder durch den Verkehrsfluss einfach aufgelaufen sei.

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Anders sehe es an Raststellen wie Gaststätten und Parkplätzen aus. Hier gelte das Kontaktverbot, ab drei Personen greife die Definition "Gruppe". Sprich: Drei auf einem Haufen sind einer zu viel. Ausnahme: Es handelt sich um eine Familie, deren Mitglieder alle unter einem Dach leben. "Es kommt aber eher selten vor, dass Eltern und ihre Kinder mit Motorrädern unterwegs sind", so Wagner. Außerdem gelte das Abstandsgebot von 1,5 Metern. Wenn die Maschinen, wie sonst an beliebten Plätzen üblich, dicht an dicht geparkt stehen, kann es Ärger geben.

Ab 15 wird’s richtig teuer

Bei Verstößen gegen das Abstandsgebot droht ein Bußgeld von 100 Euro – pro Person. Stehen oder sitzen größere Gruppen – die Grenze liegt hier bei 15 Personen – beisammen, gelte dies als Straftat. "Dann wird ein Verfahren eingeleitet, gegen jeden Einzelnen aus der Gruppe", so Wagner. Die Frage stelle sich ohnehin, wo Motorradfahrer Pause machen könnten. Viele öffentliche Plätze seien derzeit gesperrt. Zwar seien manche Gaststätten in Betrieb, um Essen ausliefern zu können. Außenbewirtschaftung sei jedoch verboten. Auch dagegen würden die Beamten einschreiten.