Waffen und Munition, die im Landratsamt abgegeben wurden. Foto: Steffen Maier

Polizei oder Waffenbehörde müssen schnell kontaktiert werden. Die Waffenrückgabestelle des Ordnungsamts zieht aus dem Landratsamt in einen Gebäudekomplex in die Balinger Grünewaldstraße 15. Trotz zweier Amnestien bringen Bürger noch immer illegale Waffen und Munition in die Behörde. Was sind das für Waffen, wie verhält man sich korrekt?

In der neuen Waffenrückgabestelle des Ordnungsamts wird der Abgabereich aus Sicherheitsgründen abgetrennt. Trotz der Amnestien 2009 und 2017, als eine straffreie Abgabe von Waffen angeboten wurde, geben Bürger weiter illegale Waffen ab. Was für Waffen das sind, und wie man sich bei einem Waffenfund richtig verhält, erklärt die Behörde auf Anfrage.

 

Welche Arten von Waffen werden abgegeben?

„Beim weitaus größten Teil der abgegebenen Waffen handelt es sich um legal besessene Waffen. Diese stammen beispielsweise aus Nachlässen, die von den Erben aufgrund des Alters oder Zustandes nicht mehr an Schützen oder Jäger verkauft werden können“, heißt es. Weiter würden häufig Waffen von Besitzern abgegeben, die die Jagd oder das Sportschießen aufgeben. Bei Entrümpelungen oder Haushaltsauflösungen fänden sich allerdings tatsächlich ab und zu immer noch Beutewaffen oder gefährliche Souvenirs, „die einst der Großvater oder Urgroßvater aus dem Krieg mit nach Hause gebracht hatte.“ Außerdem würden in der Waffenkammer im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten beschlagnahmte Waffen bis zu deren Vernichtungsfreigabe aufbewahrt.

Müssen Bürger, die jetzt Waffen abgeben, mit irgendeiner Art von Strafe rechnen?

„Der Besitz und das Führen einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition ohne Erlaubnis ist vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt“, wird mitgeteilt. Und weiter: „Wer also eine Waffe oder Munition findet und über keine Erlaubnis dafür verfügt, sollte unverzüglich Kontakt mit der Polizei oder Waffenbehörde aufnehmen, bevor man sich eines solchen Vorwurfs ausgesetzt sieht.“ Jeder Fall müsse aber individuell beurteilt werden. Kritisch werde es vor allem, wenn Waffen und Munition ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis transportiert werden.

Illegale Messer Foto: Steffen Maier

Hat es schon gefährliche Situationen gegeben, bei denen „Bürger mit Waffen durchs ganze Haus gelaufen sind“ – wie in der jüngsten Aussschusssitzung des Kreistags von Landrat Günther-Martin Pauli gesagt wurde?

Die Waffenbehörde sei derzeit im fünften Stockwerk im Hauptgebäude des Landratsamts in der Hirschbergstraße angesiedelt, heißt es weiter. „Tatsächliche Gefährdungen gab es bisher nicht. Es kam allerdings schon vor, dass aufgefundene Waffen vorbeigebracht wurden, ohne dass diese in entsprechenden Waffentaschen oder Waffenkoffern verpackt waren.“ Das offene Tragen einer Waffe berge Gefahren, verunsichere – und müsse daher verhindert werden.

Wenn man auf dem Dachboden, in der Erbschaft oder anderswo eine Waffe findet – wie man sich korrekt verhät.

„Der Finder sollte die Waffe und die Munition möglichst nicht anfassen und sich umgehend an eine Waffenbehörde im Kreis, die Polizei oder den Kampfmittelbeseitigungsdienst wenden. Die Fundstücke werden schnellstmöglich beim Bürger abgeholt.“ Wichtig: „Ohne eine Waffenbesitzkarte dürfen erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition nicht transportiert werden.“

Schwarzpulver und andere chemische Substanzen Foto: Steffen Maier

Braucht es Security in dem Bereich der Waffenrückgabestelle?

„Es gab bisher keine Security speziell für die Waffenabgabe. Die oben aufgezeigten Probleme sollen durch eine bessere Kundensteuerung mit separatem Waffen-Abgabebereich im Erdgeschoss behoben werden“, erklärt das Amt.