Bei der Wahl –­ hier bei der Bundestagswahl im September 2017 im Schramberger Rathaus – gibt es immer mehr Briefwähler. Doch die Rücklaufzeit ist in diesem Jahr knapp. Foto: Wegner

Noch besteht die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Dies geht am einfachsten mit dem QR-Code, welcher auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist oder mit dem Online-Antrag auf der städtischen Homepage unter www.schramberg.de.

Der Link, so teilt die Stadt mit, ist bis Donnerstag vor der Wahl, 12 Uhr, frei geschaltet. Danach ist eine rechtzeitige Versendung der Wahlunterlagen nicht mehr möglich.

 

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr beantragt werden. Früher war dies bis 18 Uhr möglich, hier hat sich das Gesetz geändert. Lediglich bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann diese Frist bis zum Wahlsonntag 23. Februar, 15 Uhr, verlängert werden.

Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann bei Bürgerservice und Tourist-Information im Rathaus, im Bürgerbüro Sulgen, bei den Ortsverwaltungen Tennenbronn und Waldmössingen oder beim Wahlamt im City-Center, Berneckstraße 9, Zimmer 2.09, beantragt werden. Ab Freitag, 15 Uhr, ist die genannte Beantragung wegen Erkrankung nur noch alleine im Wahlamt möglich.

Brief muss bis 18 Uhr vorliegen

Der Wahlbrief selbst muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr im Rathaus, Hauptstraße 25, vorliegen, da zu diesem Zeitpunkt die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Mit der Post sollte der Brief daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden, am besten bis Donnerstag, 20. Februar, um eine rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten.

Frühere Leerung in den Stadtteilen

Bei der direkten Abgabe von Wahlbriefen am Wahlsonntag bittet die Stadt, die Beschriftungen an den Briefkästen in den Ortsteilen hinsichtlich der spätesten Leerung zu beachten.

Urnen-Bezirke nehmen keine Wahlbriefe an

Verschlossene, ausgefüllte Wahlbriefe können übrigens an den Urnen-Wahllokalen nicht abgegeben werden. Allerdings ist es möglich, mit einem im Wahlbezirk Rottweil/Tuttlingen ausgestellten Brief-Wahlschein dort direkt die eigene Stimme abzugeben.