Etwa 60 Prozent aller Abschiebeversuche sind 2025 bundesweit gescheitert. Auch im Kreis Calw ist die Abschiebequote niedrig. Die Gründe sind komplex. Und nicht immer wirkt das System gerecht.
In den ersten zehn Monaten 2025 gab es in Deutschland rund ein Fünftel mehr Abschiebungen als im selben Zeitraum des Vorjahres. Knapp 20 000 Menschen wurden in dieser Zeit in ihre Heimatländer zurückgeschickt.
Was Politiker als Erfolg betrachteten, sah der Verein Pro Asyl mit Sorge – „denn betroffen sind immer mehr Familien, kranke Personen und gut integrierte Menschen“. 17,5 Prozent der Abgeschobenen zwischen Januar und September seien minderjährig gewesen. Darunter 2396 Kinder im Alter bis 13 Jahren.
82 Prozent befürworten mehr Abschiebungen
Eine große Mehrheit der Deutschen befürwortet dennoch, dass mehr Menschen abgeschoben werden, die kein Bleiberecht haben. Das zeigen repräsentative Umfragen seit Jahren immer wieder. 82 Prozent der Befragten sind es etwa nach Erkenntnissen des Meinungsforschungsinstituts YouGov aus dem Spätsommer 2024.
Doch Abschiebungen sind mitunter komplex. Und nicht immer scheint das System gerecht zu sein.
Fest steht: Rund 60 Prozent aller Abschiebeversuche im vergangenen Jahr scheiterten. Das berichtete jüngst der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR). Demnach seien zwar 22 787 Menschen abgeschoben worden, aus 32 855 geplanten Abschiebungen wurde dagegen nichts.
Auch im Kreis Calw gibt es weit mehr ausreisepflichtige Menschen als Abschiebungen pro Jahr. Das geht aus den Zahlen des baden-württembergischen Ministeriums der Justiz und für Migration hervor, die Regierungsdirektor Thomas Oeben unserer Redaktion auf Anfrage zukommen ließ.
Gefragt hatten wir nach den vergangenen drei Jahren. Demnach wurden 2023 insgesamt 26 Menschen abgeschoben. 2024 waren es 49 Personen, im vergangen Jahr 48.
Ausreisepflichtig waren in dieser Zeit 329 (im Jahr 2023), 306 (2024) und 295 (2025) Menschen. Sind Ausländer ausreisepflichtig, die aber nicht zeitnah abgeschoben werden können, erhalten sie eine Duldung.
Doch wo liegen die Probleme?
Herkunftsländer stellen sich oft quer
„Rückführungen scheitern oftmals an der Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer und daran, dass eine Vielzahl von Herkunftsländern der völkerrechtlichen Verpflichtung zur Rücknahme ihrer eigenen Staatsangehörigen nicht ausreichend nachkommt“, erklärt Regierungsdirektor Thomas Oeben dazu.
Entsprechende Herkunftsländer würden sich etwa querstellen, wenn es darum geht, Ersatzpapiere für die Betroffenen zu beschaffen oder komplizierte Bedingungen vorgeben, „die eine effektive und umfangreiche Rückführung vereiteln (zum Beispiel Kontingentierung von Flügen, Ablehnung von Sammelchartern, nicht erfüllbare Vorgaben zur Beibringung von Unterlagen im Rahmen der Passersatzbeschaffung)“.
Mit anderen Worten: Manche Herkunftsländer scheinen ihre Staatsangehörigen schlicht nicht wieder bei sich aufnehmen zu wollen.
Andere Ausreisepflichtige würden untertauchen; manchmal komme es zu Stornierungen des Fluges, die Landeerlaubnis fehle oder die Abschiebung sei aus medizinischen (Reisefähigkeit) oder rechtlichen Gründen (Einlegen von Rechtsmittel) nicht möglich.
Schwierige Gemengelage
Eine offenbar schwierige Gemengelage. Was die Situation nicht besser macht: eine von vielen Menschen wahrgenommene Ungerechtigkeit. Denn immer wieder kommt es zu Abschiebungen gut integrierter Personen, während Kriminelle bleiben dürfen.
Der Hintergrund des Ganzen? „Jeder Abschiebung geht eine (nochmalige) individuelle Prüfung voraus, ob die konkrete Situation des Ausländers beziehungsweise der Ausländerin eine Abschiebung zulässt oder ob Bleiberechte oder Duldungsgründe vorliegen“, erläutert der Regierungsdirektor.
Dabei könne der Integrationsgrad auf der einen und Kriminalität auf der anderen Seite durchaus eine Rolle spielen.
Sofern es jedoch keine gesetzlich festgeschriebenen Duldungsgründe oder Bleiberechte gebe, seien die Ausländerbehörden gesetzlich verpflichtet, Ausreisepflichtige abzuschieben. Unabhängig etwa vom Integrationsgrad.
Dies zu ändern, wäre Sache des Gesetzgebers auf Bundesebene – wobei auch Europa- und Völkerrecht eine Rolle spielten und sich so ein „komplexes Regelungsgefüge“ ergebe.
Umgekehrt könne es dazu kommen, „dass selbst kriminelle Personen (vorübergehend) nicht abgeschoben werden können“, wenn etwa die Herkunftsstaaten sich weigerten, ihre eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen, erklärt Oeben. In einem solchen Fall würde auch eine Gesetzesänderung nicht helfen.