Wie lebende Hummer verpackt und transportiert werden müssen, regelt die Tierschutzschlachtverordnung. Foto: SB-Archiv

Verdacht: Hummer sollen nicht artgerecht transportiert worden sein. Unternehmen bestreitet Vorwürfe.

Niederschopfheim/Villingen-Schwenningen - Die Tierrechtsorganisation Peta hat den Gastronomiedienstleister Prohoga beim Veterinäramt angezeigt – wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Tierschutzschlachtverordnung. Die Firma weist die Vorwürfe kategorisch zurück.

"In der Hohberger Filiale der Prohoga werden ohne Wasser in Plastiktüten verpackte lebende Hummer verkauft", so der Vorwurf, den Peta gegen das Unternehmen mit Hauptsitz in Villingen-Schwenningen und einem Markt im Hohberger Ortsteil Niederschopfheim erhebt. "Wir bei Prohoga sind uns unserer Verantwortung für Umwelt- und Tierschutz zu jeder Zeit bewusst", widerspricht Geschäftsführer Volker Bremerich auf Anfrage unserer Zeitung.

"Der Transport in Plastiktüten bedeutet großes Leid für die Hummer und kann zu einem qualvollen Tod führen", mahnt Tanja Breining, Fachreferentin für Meerestiere bei Peta. Sie unterstellt dem Unternehmen gar, bewusst so zu verfahren: "Prohoga nimmt dies billigend in Kauf und missachtet dabei die gesetzlichen Bestimmungen." Hummer seien Meerestiere und brauchten Wasser, um atmen zu können. Der Transport in Plastiktüten löse Angst und Atemnot bei den Tieren aus und könne zum Erstickungstod führen, wie die Tierschützer mitteilen. Neben der Anzeige beim Veterinäramt des Ortenaukreises habe Peta das Dienstleistungsunternehmen deshalb schriftlich aufgefordert, "den Verkauf von Hummern und anderen Krebstieren umgehend einzustellen".

Die Hinweise, auf denen die Vorwürfe der Tierrechtsorganisation beruhen, stammen angeblich von sogenannten Whistleblowern. Darunter versteht man Hinweisgeber, die Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang an die Öffentlichkeit bringen. Wie diese aber im vorliegenden Fall an ihre Informationen gekommen sein wollen, lassen die Tierschützer offen.

Beweise für die Vorwürfe werden nicht genannt

Auch wie häufig in der Hohberger Filiale "sensible Tiere wie leblose Ware behandelt" worden sein sollen, ist der Peta-Mitteilung nicht zu entnehmen. Hingewiesen wird lediglich darauf, dass die Whistleblower sich erst an Peta gewandt hätten, "nachdem diese sich bei den zuständigen Mitarbeitern vor Ort vergeblich beschwert hatten". Beweise für den geäußerten Verdacht werden allerdings in der Pressemitteilung weder vorgelegt noch angedeutet.

Der Prohoga-Geschäftsführer sieht keinerlei Gründe für die Anzeige: "Bei uns werden lebende Hummer streng nach den Verordnungen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzschlachtverordnung gehalten und verkauft", sagt Bremerich, um dann zu erläutern: "Die Tiere werden beim Verkauf in Kisten verpackt, wo sie auf einer feuchten Unterlage zum Transport aufbewahrt werden. Diese Kisten werden in Plastiktüten, die mit Luftlöchern versehen sind, verpackt."

Die Schlüsselfrage könnte nun sein, wie lange die Hummer in der beschriebenen Weise aufbewahrt werden. Denn das Vorgehen entspricht an sich auch den Angaben, die Peta zu den gesetzlichen Bestimmungen macht: "Laut Tierschutzschlachtverordnung dürfen lebende Krebstiere nur im Wasser oder vorübergehend während des Transports auf einer feuchten Unterlage aufbewahrt werden."

Beim Besuch des Veterinäramts bei Prohoga, der laut Bremerich bereits am Dienstag stattgefunden hat, habe es jedenfalls "keinerlei Beanstandungen bezüglich der Hummerhaltung in unserem Markt" gegeben. "Auch die Art und Weise der Verpackung für den Transport wurde durch das Veterinäramt nicht beanstandet", ergänzt der Prohoga-Geschäftsführer.

Letztlich müssen also die Untersuchungsergebnisse des Veterinäramts Klarheit bringen. Dass dieses den Fall derzeit prüfe, bestätigte auch Kai Hockenjos, Pressesprecher des Landratsamts, auf Anfrage. Nähere Angaben könne er dazu aus datenschutzrechtlichen Gründen aber momentan nicht machen, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.