Am "Vorderen Herrenberg" gibt es einen modernen Bebauungsplan, der mehr Spielräume ermöglicht. Foto: Bantle Foto: Schwarzwälder Bote

Aufreger: Asal kritisiert laxe Auslegung der Bauvorschriften

Niedereschach (alb). Heftig kritisiert wurde von Gemeinderat Michael Asal in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates, dass es "Schule" mache, sich bei Baugesuchen nicht an die Vorschriften des jeweiligen Bebauungsplanes (BP) zu halten und entsprechende Befreiungen zu beantragen. Ihm gehe das gewaltig "gegen den Strich". Ständig müsse man im Gemeinderat Befreiungen erteilen. Es gehe ihm dabei nicht um ein ganz bestimmtes Baugesuch, sondern um die Vielzahl der beantragten Befreiungen.

Anlass für die allgemeine Kritik Asals, war ein beantragtes Bauvorhaben im Bereich des Bebauungsplan "Steigäcker Teil I" in Fischbach. Konkret ging es um die Unterschreitung der im Plan festgesetzten Mindest-Dachneigung (mit Wohnhaus und Garage) von 28 auf 20 Grad (Satteldach) sowie um Überschreitungen im Zusammenhang mit der Baugrenze.

In der Gemeinderatsitzung vom 15. Juni hatte der Gemeinderat einer entsprechenden Bauvoranfrage bereits zugestimmt. Das Landratsamt hatte den Bauvorbescheid einschließlich der Befreiungen ebenfalls positiv beschieden.

Fischbachs Ortsvorsteher und Gemeinderat Peter Engesser argumentierte, dass es sich beim Bauplatz in Fischbach um den letzten und nach vielen Jahren endlich verkauften Bauplatz im Gebiet Steigäcker I handle. Ein Platz, der über Jahre nicht gekauft wurde, weil dieser sehr schlecht zu erschließen sei. Deshalb seien vermutlich auch die verschiedenen Befreiungen beantragt worden.

Nichtsdestotrotz blieb Asal bei seinem Standpunkt. Er frage sich, warum man in Form von Bebauungsplänen und dergleichen überhaupt noch Bauvorschriften beschließe.

Markus Dietrich wies darauf hin, dass man jetzt nicht mehr die Zustimmung verweigern könne, da man ja bereits der Bauvoranfrage zugestimmt habe.

Ortsbaumeister Hartmut Stern entgegnete, dass es nichts bringe, über die Bebauungspläne zu schimpfen. Fakt sei, dass die Hoheit beim Aufstellen der Bebauungspläne beim Gemeinderat liege. Demzufolge sollte der Gemeinderat bei der Aufstellung der Bebauungspläne mit Weitblick auch mal anders beschließen.

Oliver Bumann könnte sich vorstellen, dass es für die Ratsmitglieder auch einfacher wäre, über Bauvorhaben und Befreiungen zu entscheiden, wenn sie etwas mehr Informationen und Unterlagen, beispielsweise Schnitte erhalten würden.

Bürgermeister Martin Ragg wies darauf hin, dass jeder Bauherr das Recht habe, Befreiungen zu beantragen. Bumann erklärte daraufhin, dass es aus seiner Sicht bei der Diskussion nicht nur um das Baugesuch, sondern auch um die Art der Sitzungsvorlage gegangen sei. Je weniger Vorschriften ein Bebauungsplan enthalte, desto weniger Befreiungen müssten erteilt werden.