Zahlreiche Beamte sind rund um das Amtsgericht in Villingen im Einsatz. Foto: Eich Foto: Schwarzwälder Bote

Amtsgericht: Auseinandersetzung in Niedereschach sollte juristisch aufgearbeitet werden / Polizei vor Ort

Eigentlich hätte eine Auseinandersetzung zwischen Reichsbürgern und Polizeibeamten in Niedereschach am Mittwoch vor dem Villinger Amtsgericht verhandelt werden sollen. Doch der Prozess platzte kurzfristig.

Niedereschach/Villingen-Schwenningen. Rund um das Amtsgericht in Villingen herrschte am Mittwochmittag Alarmstufe Rot. Mannschaftswagen der Polizei, besetzt mit Bereitschaftspolizisten und Spezialkräften der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit, standen bereit – Polizeihunde bellten hinter den Scheiben von Polizeivans.

Der Grund: Es stand ein Prozess gegen Reichsbürger an, die eine Zwangsräumung in Niedereschach verhindern wollten. Drei Angeklagten aus diesem Milieu wird deshalb Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Geschehen war das Ganze im August 2018. Damals hatten sich, wie die Polizei berichtete, mehrere "Gesinnungsgenossen" an jener Adresse in Niedereschach zusammengefunden, die im Fokus der Zwangsräumung stand. Aufgrund der Situation zog die Polizei weitere Streifenbeamte hinzu und verhandelte anschließend mit den dortigen Personen. Dennoch kam es im Zuge der Räumung zu Auseinandersetzungen zwischen Polizisten und Reichsbürgern. Bei der Auseinandersetzung und den Handgreiflichkeiten musste die Polizei Pfefferspray einsetzen. Drei Polizeibeamte und einer der Reichsbürger wurden hierbei leicht verletzt. Der Widerstand sollte nun am Mittwoch juristisch aufgearbeitet werden – der Vorsitzende Richter Christian Bäumler hatte deshalb zur öffentlichen Hauptverhandlung mit insgesamt vier Zeugen geladen.

Da einer möglichen Eskalation vorbeugt werden sollte, wurden Einlasskontrollen durchgeführt und das Umfeld des Amtsgerichts von der Polizei genaustens in Blick behalten. Doch es kam anders: 13.30 Uhr war Verhandlungsbeginn. Minute um Minute verstrich – doch von den drei Angeklagten, die gegen den Strafbefehl vom 28. November 2018 Einspruch einlegten, keine Spur. Dem Gesetz sei Folge zu leisten, sagt Bäumler schließlich. Denn auch eine Entschuldigung der Angeklagten liege dem Gericht nicht vor. 13.45 Uhr wurde der Einspruch verworfen, womit der ursprüngliche Strafbefehl wieder Gültigkeit erlangte. Eine weitere Verhandlung ist somit nicht notwendig.