In Handschellen verlässt der Verurteilte den Gerichtssaal. Foto: Gabbert

30-jähriger Niedereschacher verlässt Gericht in Handschellen. Keine positive Sozialprognose.

Niedereschach - "Ich war halt stoned, sozusagen" – schon beinahe achselzuckend erklärte ein 30-jähriger chronischer Fahrer ohne Fahrerlaubnis seine Vergehen vor Gericht. In Handschellen wurde er dem Richter in Villingen vorgeführt – und in Handschellen verließ er den Saal wieder. Auf direktem Weg ins Gefängnis.

Der junge Mann, der am Donnerstag auf der Anklagebank vor Richter Christian Bäumler Platz nehmen musste, wirkte wenig ehrfürchtig. Seine Kriminalstatistik ist auch als Kleinkrimineller laut Auszügen aus dem Bundeszentralregister beachtlich: Diebstahlstaten, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Kennzeichenmissbrauch – das meiste davon ist gleich mehrfach unter den 17 Punkten gelistet. Nur die Steuerhinterziehung in 15 Fällen, wegen der er aktuell für elf Monate hinter schwedischen Gardinen sitzen muss, taucht nur einmal auf.

Eigentlich, stellte Bäumler fest, wäre der junge Mann seit Anfang November wegen guter Führung auf freiem Fuß. Doch im März löste er sein Ticket für den Verbleib im Gefängnis: Einen Führerschein besaß er wie die vielen Male zuvor auch damals nicht. Von der Garage seines Zuhauses in Niedereschach soll er trotzdem auf die Straße und schließlich unter den Carport gefahren sein, heißt es in der Anklage. Von einem Joint benebelt und ohne gültiges Kennzeichen. Die Polizei hatte den Niedereschacher offenbar im Visier. Zwei Beamte in Zivil standen plötzlich vor ihm. "Personenkontrolle." Was dann passierte, taucht als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft auf: Er habe verneint, die betreffende Person zu sein, sei ins Haus geflüchtet, habe sich dort ans Treppengeländer geklammert und erst nach einer Gabe Pfefferspray wieder lösen lassen. Am Boden fixiert habe er über Atemnot geklagt, das Lösen der Fixierung aber umgehend ausgenutzt und wild um sich getreten. Vor Gericht gibt er an, er habe Panik verspürt – der Polizist habe ihm mit einem Elektroschocker gedroht, den habe er dem Beamten aus der Hand treten wollen. "Ein Taser gehört gar nicht zu unserer Ausrüstung", geben die beiden Polizisten dieses Einsatzes aber später im Zeugenstand an. Auch im Tatverlauf ergeben sich Widersprüche – der 30-Jährige selbst will im Drogendunst nur aus der Garage gefahren sein, um auf den Carport zu wechseln – auf der Straße habe er seine Irrfahrt bemerkt und flugs zurückgesetzt auf das Gelände. Der Beamte aber schildert die verdeckte Ermittlung, erzählt, wie er zunächst die Garage besichtigt habe – das Auto habe nicht darin gestanden, der Angeklagte sei fünf Minuten später von offener Straße unter den Carport gebraust, wo man ihn schließlich gestellt habe.

"Was macht man mit ihm?", fragte Richter Bäumler und riet dem Angeklagten: "Sie sollten anfangen, Punkte zu sammeln", ein Geständnis sei wichtig. Das lieferte der Mann auch ab: "Es tut mir auf jeden Fall leid, ist halt blöd gelaufen." Doch angesichts seiner "Karriere" reifte die Erkenntnis, dass eine positive Sozialprognose beim besten Willen nicht zu stellen sei. Hinter Gittern hat der Mann nun Zeit, sich seinen weiteren Werdegang auszumalen: Acht Monate kommen nun obendrauf auf seine bisherige Haftstrafe.