Gemeinderat: Gremium gibt zwei Bauprojekten grünes Licht

Niedereschach . Bei neun Ja-Stimmen und vier Enthaltungen hat der Niedereschacher Gemeinderat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2017 einer Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses im Bereich der Fischbacher Straße 10 zugestimmt.

Bereich des geplanten Baues ist FFH-Gebiet im Gewässerrandbereich

Das Bauvorhaben liegt im unverplanten Innenbereich. Der ursprünglichen Bauvoranfrage wurde in der September-Sitzung nicht zugestimmt. Vorgelegt wurden nun geänderte Planvorlagen, die mit dem Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde, vorab so besprochen wurden. Armin Müller bat um Auskunft darüber, weshalb die untere Naturschutzbehörde der Gemeinde vorschreiben könne, was man genehmigen sollte. Hierzu erklärte Bürgermeister Martin Ragg, dass es sich bei der nun geänderten Planvorlage lediglich um einen Vorschlag der unteren Naturschutzbehörde handele, der aufzeige was eventuell genehmigt werden könnte.

Rüdiger Krachenfels wies darauf hin, dass das Gebäude nun gegenüber dem ersten Antrag um einiges von der Wasserlinie entfernt weg erbaut werden soll. Edgar Lamparter erklärte, dass es sich im Bereich des geplanten Baues um ein FFH-Gebiet im Gewässerrandbereich handle, das höchsten Schutz genieße. Der frühere Antrag hätte aus diesem Grund schon gar nicht genehmigt werden können.

Nach wie vor empfindet Lamparter das nun geplante Gebäude immer noch als zu groß. Mit ihrem Vorschlag sei die untere Naturschutzbehörde hierbei sehr großzügig verfahren. Lamparter hält den geplanten Baustandort nach wie vor für einen schützenswerten Bereich, der unter Umständen auch im Überflutungsbereich des angrenzenden Baches liege.

Engagement und Investitionsbereitschaft der Bauherrin gelobt

Michael Asal erklärte, dass, nachdem die untere Naturschutzbehörde nun einen Vorschlag gemacht habe, er davon ausgehe, dass dieser geprüft wurde und damit auch genehmigungsfähig sei, er könne deshalb zustimmen. Manuela Fauler unterstützte Asal und lobte das Engagement und die Investitionsbereitschaft der künftigen Bauherrin.

Im Grunde genommen sei es egal, wie groß das Gebäude sei und wer es bezahle. Dies sei Privatsache.

Auf Nachfrage von Armin Müller, weshalb die ursprünglich geplante eingeschossige Bauweise nun zweigeschossig werden soll, erklärt die in der Sitzung anwesende Bauherrin, nachdem man ihr das Wort erteilt hatte, dass ihr dies so von Seiten des Landratsamtes vorgeschlagen wurde.

Weitere Abstimmung über Carport in "Ammelbach"

Einstimmig stimmte der Gemeinderat hingegen einem weiteren Bauvorhaben in Kappel inklusive der notwendigen Befreiungen, zu. Dieses Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan des "Ammelbach". Nach Mitteilung des Landratsamts, Baurechtsamt, sei das Vorhaben zwar genehmigungsfrei. Weil der Standort des Carports jedoch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liege, sei eine Befreiung von den Bebauungsplanvorschriften notwendig.

Außerdem seien nach den Bebauungsplanvorschriften für Garagen und Carports an der Einfahrtseite nur 2,50 m Traufhöhe zugelassen, geplant seien drei Meter. Auch hierfür sei eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.