Gremium: Verpflichtung von Petra Neubauer als Gemeinderätin nicht möglich

Niedereschach (alb). Am kommenden Mittwoch, 17. Juli, um 18.30 Uhr tritt der bisherige Niedereschacher Gemeinderat zu seiner letzten Sitzung zusammen. Es steht nur einen Punkt auf der Tagesordnung. Dabei ist zu beschließen, ob für die neu gewählten Gemeinderäte Hinderungsgründe vorliegen. Danach beginnt um 18.45 Uhr die konstituierende Sitzung des neugewählten Gemeinderats.

Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass die Gemeinderatswahlen vom 26. Mai von der Rechtsaufsichtsbehörde geprüft worden seien. Der Wahlprüfungsbescheid wurde am 18. Juni erteilt und die Wahl für gültig erklärt.

Laut Gemeindeordnung hat der bisherige Gemeinderat vor Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gremiums etwaige Hinderungsgründe festzustellen. Wie bereits berichtet, wurde in Niedereschach festgestellt, dass bei Petra Neubauer aus der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" ein Hinderungsgrund besteht, da sie im Stadtplanungsamt der Stadt Villingen-Schwenningen beschäftigt ist und die Gemeinde Niedereschach der Verwaltungsgemeinschaft mit Villingen-Schwenningen angehört.

Seitens der Gemeinde Niedereschach wurde der Sachverhalt im Vorfeld mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis und dem Gemeindetag Baden-Württemberg abgeklärt. Dabei wurde der Gemeinde bestätigt, dass eine Verpflichtung von Petra Neubauer als Gemeinderätin in Niedereschach nicht möglich ist.

Ein entsprechender Hinweis des Innenministeriums in Bezug auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes verdeutlichte dies zusätzlich.