"Diese Spielhalle passt nicht nach Niedereschach", sagt Peter Engesser in der Sitzung. Die Mehrheit der Gemeinderäte teilt die Position. Foto: Gambarini

Gemeinderat lehnt Bauantrag ab. Fläche soll Produktionsbetrieben vorbehalten bleiben.

Niedereschach - Bei einer Enthaltung durch Jörg Freund sprach sich der Niedereschacher Gemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend gegen den beantragten Bau einer Spielhalle im Niedereschacher Gewerbegebiet aus.

Den entsprechenden Bauantrag der Allgaier Automaten GmbH aus Villingen-Schwenningen lehnte der Gemeinderat ab. Die Firma wollte in der Wilhelm-Jerger-Straße in Niedereschach eine Spielhalle bauen.

Gemeinderat Michael Asal wies darauf hin, dass das Gewerbegebiet in Niedereschach Produktionsbetrieben vorbehalten und eine Spielhalle deshalb nicht sinnvoll sei. Eine Spielhalle würde tagsüber, nachts und auch am Wochenende viel Verkehr anziehen – und vielleicht auch Leute, die man nicht unbedingt in diesem Gebiet sehen möchte.

Manuela Fauler sah es ähnlich wie Asal und befürchtete darüber hinaus, dass – sollte die Spielhalle gebaut werden – am Wochenende nicht nur der Verkehr im Gewerbegebiet zunehme, sondern auch viele Autos stehen bleiben, die dann den Verkehr zusätzlich behindern würden. Holger Tranzer sprach mit Blick auf die beantragte Spielhalle von einer "verfehlten Signalwirkung". Niedereschach tue sich seit Jahren mit der Ausweisung von neuen Gewerbeflächen sehr schwer und halte diese für heimische Betriebe vor, meinte Tranzer. Das Niedereschacher Gewerbegebiet sei für einheimische Unternehmer und nicht für den Bau einer Spielhalle gedacht.

Peter Engesser führte aus, dass zu dem Thema ein Satz genüge: "Diese Spielhalle passt nicht nach Niedereschach." Der weitere Diskussionsverlauf zeigte deutlich, dass die Ratsmehrheit mit Blick auf den beantragen Bau einer Spielhalle eine Gebietsunverträglichkeit sieht, da das Gewerbegebiet entsprechend seiner Zweckbestimmung den Produktionsbetrieben vorbehalten sein solle und mit einer Spielhalle auch andere Öffnungszeiten sowie Zu- und Abfahrtsverkehre vorkommen werden, die man so nicht wünsche.

Allen anderen Baugesuchen – dem Aufstellen von zwei Werbebannern im Bereich der "Säge" in Kappel, der Errichtung eines Fundamentes für einen Gastank im Niedereschacher Gewerbegebiet und dem Neubau einer Doppelgarage im Keltenweg in Fischbach – stimmte das Gremium zu oder nahm die Vorhaben zustimmend zur Kenntnis.

Das Bauvorhaben bezieht sich auf den Bebauungsplan "Auf dem Zimmermann III". Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um ein "Gewerbegebiet" entsprechend der maßgeblichen Baunutzungsverordnung aus dem Jahr 1990. Nach diesen Bestimmungen wäre eine Spielhalle als Unterart einer Vergnügungsstätte im Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässig. Für die Erteilung einer Ausnahme wäre jedoch das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich, und dieses wurde nun vom Gemeinderat versagt.