Niedereschach (alb). Weil die Schulen und Kindertageseinrichtungen bis 19. April geschlossen

Niedereschach (alb). Weil die Schulen und Kindertageseinrichtungen bis 19. April geschlossen sind, werden einer Mitteilung der Gemeindeverwaltung zufolge die anteiligen Gebühren für den Zeitraum der Schließung in allen Betreuungseinrichtungen der Gemeinde ausgesetzt. Bereits bezahlte Beiträge werden erstattet, für zukünftige Gebühren wird die Abbuchung ausgesetzt. Um eine schnelle und unbürokratische Abwicklung zu ermöglichen, werden die Beiträge für den Gemeindekindergarten in Fischbach für den kompletten März erhoben und dafür den ganzen April ausgesetzt. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass sich die Schließung nicht verlängert wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Familien, deren Kinder in der Notbetreuung aufgenommen sind. Gleiches gilt für die Abrechnung der Gebühren der Kernzeitbetreuung. Wie die anderen Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen die finanzielle Abwicklung im Detail erledigen, liegt nicht in der Verantwortung der Gemeindeverwaltung.