Beim Ausbringen von Gülle auf dem Feld bei Fischbach ging laut Amt alles mit rechten Dingen zu. Foto: Pleul Foto: Schwarzwälder Bote

Naturschutz: Landwirtschaftsamt nimmt Stellung zu Beobachtungen eines Bürgers / Verunreinigung des Grundwassers ausgeschlossen

In Niedereschach braucht man sich keine Sorgen um die Qualität des Trinkwassers, das aus der eigenen Kohlbrunnenquelle in Fischbach stammt, machen. Auch gibt es dort keine "Gülleimporte", wie dies von einem Bürger befürchtet wurde.

Niedereschach-Fischbach. Der besorgte Fischbacher hatte wie berichtet auf einer landwirtschaftlichen Fläche zwischen Fischbach und Erdmannsweiler einen "riesigen Tanklastzug" beobachtet, der eine seiner Meinung nach "stinkende, schmierig-klebrige, schwerölhaltige Substanz" ausgebracht habe. Besonders kritisierte er die zügige Einarbeitung des "Schweinekrams" in den Boden. Der Bürger vermutete "Gülleimporte von auswärts" und befürchtete eine Kontamination des Wasserschutzgebietes Fischbach, das in der Nähe der Ausbringungsfläche liegt.

In einer Stellungnahme betont das Landratsamt (Landwirtschaftsamt und Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz), dass alles in Ordnung sei. Die Düngung sei eine der ältesten Maßnahmen im Pflanzenbau, wobei im Rahmen der aktuellen Düngeverordnung umfangreiche Vorgaben zur Ausbringung gemacht würden. Die Überwachung der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern wie zum Beispiel Gülle oder Biogasgärresten, falle in die Zuständigkeit des Landwirtschaftsamtes.

Um bei der Gülleausbringung Emissionen in die Atmosphäre so gering wie möglich zu halten, schreibe die Düngeverordnung in Paragraf 5 vor, dass auf unbestellten Ackerflächen die Wirtschaftsdünger unverzüglich einzuarbeiten sind. Aus diesem Grund erfolgte auch die von dem Bürger beschriebene zeitnahe Einarbeitung des Ausbringungsgutes.

Falls der Wirtschaftsdünger vom Landwirt nicht selbst ausgebracht wird, falle der Dünger ab 200 Tonnen Frischmasse unter die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger. In diesem Fall müsse der Landwirt, beziehungsweise der Ausbringer das zuständige Landwirtschaftsamt darüber informieren. Ein solcher Fall lag in Fischbach nicht vor.

Wie landesweit üblich werden im Schwarzwald-Baar-Kreis jährlich rund zehn Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen der umfangreichen InVeKoS – Fachrechts- und Cross Compliance-Kontrollen – intensiv durch die Prüfteams des Landwirtschafts-, Vermessungs-, Naturschutz- und Veterinäramtes überprüft. Bei den rund 140 Betrieben, die in diesem Jahr im Kreis überprüft werden, wird auch die Umsetzung der Düngeverordnung im Betrieb genauestens unter die Lupe genommen.

Das Landwirtschaftsamt habe sich im vorliegenden Fall sehr zeitnah mit dem Bürger in Verbindung gesetzt, um zum einen anhand seiner Angaben die potenzielle Ausbringungsfläche und damit den Landwirt ausfindig zu machen sowie den Sachverhalt zu prüfen und zum anderen für fachliche Fragen zum Thema Düngung zur Verfügung zu stehen. Die sei bei dem betroffenen Landwirt bereits im Juni geschehen, zudem habe das Amt die Ergebnisse der Düngebedarfsermittlung, die Bodenprobenergebnisse und den Nährstoffvergleich 2018 angefordert.

"Nach Prüfung der vom Landwirt eingereichten Unterlagen konnte eindeutig festgestellt werden, dass nach guter fachlicher Praxis gehandelt wurde und kein Verstoß gegen die Düngeverordnung vorlag. Die besagte Gülleausbringung erfolgte verordnungsgemäß und außerhalb des angrenzenden Wasserschutzgebietes"“, heißt es in der Stellungnahme.

Bei dem ausgebrachten Dünger handelte es sich um Biogassubstrat aus der Umgebung, bei dem eine "Kontamination" durch Schwermetalle oder Arzneimittelreste ausgeschlossen werden kann. Dieses Ergebnis wurde dem Bürger mitgeteilt, mit welchem das Landwirtschaftsamt in regelmäßigem Austausch gestanden habe. Eine Weiterleitung der Unterlagen des Landwirts durfte jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.

Die Qualität des Trinkwassers, beziehungsweise eventuelle Auffälligkeiten des Rohwassers zu dieser Zeit können beim zuständigen Wasserversorger der Gemeinde Niedereschach erfragt werden.