Die Großinvestition auf dem Niedereschacher Friedhof hat sich in der Gebührenkalkulation des Rechnungsamtes in Form höherer Gebühren entsprechend niedergeschlagen.Foto: Bantle Foto: Schwarzwälder Bote

Friedhofssatzung: Änderung sorgt für Debatte / Vorschlag der Verwaltung befürwortet

Niedereschach. Die Änderung der Friedhofssatzung und der Bestattungsgebührensatzung, verbunden mit "stattlichen" Erhöhungen bei den Gebühren nahm in der Sitzung des Niedereschacher Gemeinderates am Dienstagabend in der Eschachhalle einen breiten Raum ein.

Nachdem die stellvertretende Hauptamtsleiterin Monika Rieble die Satzung und Rechnungsamtsleiterin Melanie Cziep die Gebührenkalkulation vorgestellt hatten, entwickelte sich im Gremium eine rege Diskussion, bei der die Meinungen teils weit auseinander gingen. Während Gemeinderätin Manuela Fauler sich vehement dafür einsetzte, dass für Hinterbliebene eine Bestattung auch noch bezahlbar bleiben müsse und dafür plädierte, über die Gebühren für die neu geschaffenen Bestattungsformen den im Friedhofswesen anvisierten Gesamtkostendeckungsgrad von rund 60 Prozent zu erreichen, vertrat ihr Ratskollege Rüdiger Krachenfels die Meinung, dass man, nachdem die Gemeinde 1,3 Millionen Euro an Steuergeldern auf dem Friedhof "vergraben" habe, nun auch die Pflicht habe, diese Investition über angemessene Gebühren wieder zurückzuholen. Unterstützt wurde Krachenfels von Michael Asal. "Ich muss Herrn Krachenfels Recht geben. Der Deckungsgrad muss einigermaßen stimmen", so Asal. Im Moment werde alles um einiges teurer, das bleibe dann aber auch wieder viele Jahre so, und die getätigte Investition rechtfertige dies. Peter Engesser schlug vor, statt alle fünf oder noch mehr Jahre, jedes Jahr moderat zu erhöhen. "Die Gemeinde ist kein Wohlfahrtsinstitut", so Engesser.

Zum völligen Unverständnis von Fauler stellte Krachenfels den Antrag, den Kostendeckungsgrad beim Erdgrab von 35 auf 50 Prozent zu erhöhen. Im Klartext hätte diese bedeutet, dass statt der von der Verwaltung vorgeschlagenen 1550 Euro Grabbenutzungsgebühr 2210 Euro zu bezahlen gewesen wären. Manuela Fauler fragte erstaunt ihren Ratskollegen, ob er tatsächlich eine Erhöhung beantrage, und rechnete vor, was dann ein künftig Erdgrab kosten würde. Bisher, so Fauler, seien es 920 Euro Grabnutzungsgebühr gewesen. Der Vorschlag der Verwaltung bei einem Kostendeckungsgrad von 35 Prozent bei den Erdgräbern liege bei 1550 Euro, was schon so eine satte Erhöhung bedeute. Beim Vorschlag von Krachenfels würde man von 920 Euro auf 2210 Euro erhöhen. Rechne man dann noch die Kosten für die Grabherstellung, die stets zu 100 Prozent in Rechnung gestellt werden, in Höhe von 1397 Euro hinzu, dann komme man auf über 3600 Euro insgesamt. Zudem erinnerte Manuela Fauler daran, dass auch die auf dem Friedhof investierten 1,3 Millionen Euro aus Steuergeldern stammen. Bei drei Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und drei Enthaltungen wurde der Antrag von Krachenfels letztlich abgelehnt, sodass es beim Vorschlag der Verwaltung blieb.

Die angesichts der vielen Bestattungsformen in ihrer Gesamtheit umfangreiche Gebührenkalkulation sieht unterm Strich zusammengefasst einen Kostendeckungsgrad von 58 Prozent vor. Bei drei Nein-Stimmen, neun Ja-Stimmen und einer Enthaltung stimmte der Rat am Ende der Diskussion den von der Verwaltung vorgeschlagenen Satzungen und Gebührenerhöhungen zu.