Um die flächendeckende Einführung von Tempo-30 geht es am Montag im Niedereschacher Gemeinderat. Foto: Bantle Foto: Schwarzwälder Bote

Diskussion: Flächendeckende Einführung von Tempo-30 ist Thema in der öffentlichen Sitzung

Mit einer "Flächendeckenden Einführung von Tempo 30 auf Gemeindestraßen in der Gesamtgemeinde Niedereschach" wird sich der Gemeinderat am Montag, 18. Februar, in einer öffentlicher Sitzung beschäftigen.

Niedereschach. Egal, wie der Beschluss ausfällt: Nicht betroffen sind sämtliche Durchgangsstraßen, die sogenannten "Qualifizierten Straßen", da hierfür die Gemeinde keine Zuständigkeit besitzt. Damit ist schon jetzt klar, dass die am stärksten vom Verkehr betroffenen Bürger keine Aussicht auf Tempo 30 haben. Der Ausgang eines vor einigen Monaten in Dauchingen durchgeführten Bürgerentscheides zeigt, dass die Frage "Tempo 30 Ja oder Nein" die Menschen spaltet.

Seitens der Verwaltung wird im Beschlussvorschlag empfohlen, flächendeckend auf den Gemeindestraßen mit vorrangiger Wohnbebauung "Tempo-30-Zonen" in der Gesamtgemeinde Niedereschach einzuführen und anderslautende frühere Beschlüsse des Gemeinderates aus den Jahren 2011 und 2013 aufzuheben. Sollte der Gemeinderat dem nachkommen, soll die Verwaltung zudem ein Fachbüro mit der Ausarbeitung eines Umsetzungsplanes beauftragen. Bereits im Jahr 1986 wurden in verschiedenen Straßen beziehungsweise Straßenabschnitten der Gemeinde Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 Kilometer pro Stunde vorgenommen. Im Oktober 1992 wurde im Gemeinderat beschlossen, keine flächendeckende Zone-30 in Wohngebieten einzuführen. Die vorliegenden Einzelanträge wurden abgelehnt. Anträge auf Einführung von Tempo-30 in verschiedenen Wohnstraßen wurden auch in den Jahren 1994 und 1998 im Gemeinderat abgelehnt.

Aufgrund weiterer Anträge aus der Bürgerschaft wurde das Thema im September 2011 im Gemeinderat wieder aufgegriffen. Um die Gleichbehandlung aller Bürger, ob sie nun im Wohngebiet oder an einer Durchgangsstraße wohnen, zu gewährleisten, wurde in der Sitzung vom 8. November 2011 folgender Beschluss gefasst: "Die Gemeinde beantragt flächendeckend die Einführung von Tempo 30. Flächendeckend heißt alle Straßen, also auch die qualifizierten Durchgangsstraßen."

Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, flächendeckend die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde auf allen Innerortsstraßen, einschließlich der Landes- und Kreisstraße im Bereich der Ortsdurchfahrten, beim Landratsamt zu beantragen. Dieser Antrag wurde vom Straßenverkehrsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis für die qualifizierten Landes- und Kreisstraßen abgelehnt. Zwar wurden zwischenzeitlich für Teilbereiche der qualifizierten Landstraßen "Villinger Straße" und "Dauchinger Straße" Geschwindigkeitsreduzierungen angeordnet, jedoch handelte es sich hierbei um Einzelfallentscheidungen der genannten Behörde, welche nicht auf andere Landes– oder Kreisstraßen in der Gesamtgemeinde übertragen werden können, so Hauptamtsleiter Jürgen Lauer.

Auch Umfrage bringt kein eindeutiges Ergebnis

Die Bestimmung der Geschwindigkeiten im Bereich der Gemeindestraßen erfolgt durch das Straßenverkehrsamt auf Antrag und im Einvernehmen mit der Gemeinde. Zunächst wurde hierzu im Jahr 2012 eine Umfrage und auch eine Bürgerversammlung durchgeführt. Es ergab sich, auch aufgrund einer geringen Beteiligung, kein eindeutiges Ergebnis.

Die Gemeinderatsmehrheit sah in einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde nur in Wohngebieten eine Ungleichbehandlung von Anwohnern an qualifizierten Straßen. Der gefasste Beschluss vom November 2011 wurde deshalb in der Sitzung vom Juli 2013 aufrechterhalten. Die Gemeinde forderte seither wiederholt, flächendeckend die Einführung von Tempo-30. So wurde diese Frage auch immer bei der jährlich stattfindenden Verkehrsschau aufgeworfen. Außerdem wurde die Verwaltung aufgrund des gefassten Beschlusses beauftragt, die damals vorliegenden Anträge aus den Reihen der Bürgerschaft und zukünftigen Anträge auf Tempo-30 zurückzuweisen. Von Anwohnern des Hardtwegs wurde im vergangenen Jahr ein neuerlicher Antrag für den Bereich des Hardtwegs gestellt.

Der Antrag wurde, in Absprache mit dem Gemeinderat, in der jährlich stattfindenden Verkehrsschau mit Vertretern des Polizeipräsidiums Tuttlingen, dem Straßenbauamt und dem Straßenverkehrsamt, jeweils des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis vor Ort erörtert und vom Straßenverkehrsamt des Landratsamtes befürwortet.

Hier haben sich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Anwohner und Verkehrsteilnehmern Tempo-30-Zonen in Wohngebieten in den vergangenen Jahren nahezu in allen Gemeinden des Landkreises durchgesetzt und dabei wurden sehr gute Erfahrungen gemacht. Vor diesem Hintergrund hat Bürgermeister Martin Ragg als Befürworter von Tempo-30-Zonen das Thema noch einmal auf die kommunalpolitische Agenda gesetzt und auf Beschluss des Gemeinderates auch in den Ortschaftsräten vorberaten.