Die Innenräume von Schubladen und Küchenmöbeln sowie Decken- und Wandflächen sollen teilweise schwarz verschimmelt gewesen sein. (Symbolfoto) Foto: © Alexander Raths – stock.adobe.com

Lebensmittelkontrolleure berichten unter anderem von schwarz verschimmelten Schubladen und Mäuse-Kot.

Niedereschach-Fischbach - Für viel Aufsehen haben die Beanstandungen von Lebensmittelkontrolleuren bei Gastronomiebetrieben in Villingen-Schwenningen gesorgt. Nun war ein Landgasthof in Fischbach im Visier der Behörde.

Viele gute Bewertungen erhält der Gastronomiebetrieb in der Königsfelder Straße von den Gästen im Internet – doch beim etwas anderen und schonungslosen Restaurantführer fällt die Kritik nicht sonderlich gut aus. Die Rede ist von den Ergebnissen der Kontrolle der amtlichen Lebensmittelüberwachung, die seit April veröffentlicht werden dürfen. Denn dort kommen einige Beanstandungen ans Tageslicht, die normalen Gästen verborgen bleiben.

Im Falle des Landgasthofes sorgen die Ausführungen nicht dafür, dass möglichen Kunden unbedingt das Wasser im Mund zusammenläuft. So heißt es in den Ergebnissen wörtlich: "Die Betriebsstätte und alle Räume, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder verarbeitet werden, waren stark verunreinigt, verschmutzt und teilweise in einem ekelerregenden Zustand."

Schubladen und Küchenmöbeln schwarz verschimmelt 

Hier gehen die Kontrolleure auch ins Detail. So seien die Innenräume von Schubladen und Küchenmöbeln sowie Decken- und Wandflächen teilweise schwarz verschimmelt gewesen, unter einem Schneidebrett habe sich eine "stinkende und gärende Flüssigkeit" befunden und von der Dunstabzugshaube sowie der Decke habe das Fett getropft. Mäuse-Kot in einem ungenutzten Schrank im Lagerraum deutet zudem auf ein Problem mit den Nagetieren hin. Und auch die Arbeitsutensilien befanden sich laut den Kontrolleuren nicht in dem Zustand, in dem man es sich als Gast und auch Kontrolleur wünscht. So sei eine Schneidemaschine mit eingetrockneten Fleischresten verunreinigt gewesen, in der Salatschleuder habe sich brauner und schmieriger Schmutz befunden und an der Tülle des Sahnespenders habe man angetrocknete Sahnereste vorgefunden. Demnach scheint es, als wenn keine regelmäßige Reinigung der Arbeitsgeräte stattgefunden habe, die mit Lebensmittel in Kontakt kamen: "Diese waren teilweise erheblich verschmutzt."

Die Lagerung der Lebensmittel sei teilsweise ebenfalls unsachgemäß erfolgt. So fanden die Behördenvertreter "sichtlich verdorbene" Lebensmittel vor – beispielsweise verschimmelte Erdbeeren. Außerdem sei der frische Fisch zu warm gelagert worden. Und zu guter Letzt habe man die Salatsoße "in einer für Lebensmittel ungeeigneten Kunststofftonne" aufgewahrt.

Bei der Nachkontrolle am 18. April – und damit drei Tage nach dem Feststellungstag – seien die Mängel zwar größtenteils aber noch nicht vollständig behoben worden. Die Kontrolleure werden den Landgasthof deshalb nochmals unter die Lupe nehmen, ob dort nun alle Beanstandungen beseitigt wurden.

Laut dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sind die zuständigen Behörden verpflichtet, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter Namensnennung des verantwortlichen Unternehmens unter anderem über "alle sonstigen Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen, wenn sie in nicht unerheblichem Ausmaß oder wiederholt erfolgen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist, unverzüglich zu informieren". Eine Namensnennung sei demnach zwingend, der Verstoß müsse jedoch hinreichend begründet sein. Mit der Information soll dem Interesse der Verbraucher an einer verlässlichen behördlichen Information über das "Marktumfeld" Rechnung getragen werden.