Gemeinderat: Bei den Gebühren erhöht Niedereschach aber die Schlachthausnutzung um zehn Prozent

Mit Steuern und Gebühren befasste sich der Niedereschacher Gemeinderat am Montagabend in seiner Sitzung.

Niedereschach. Während die Steuern unverändert bleiben, beschloss das Gremium auf Grund der von Kämmerer Alfred Haberstroh vorgelegten Gebührenkalkulation beim Abwasser eine Erhöhung von bisher 1,56 Euro je Kubikmeter auf 1,60 Euro.

Bei den Schlachthausgebühren wurde ebenfalls eine Beitragsanpassung von durchschnittlich zehn Prozent beschlossen, um die Unterdeckung wenigsten ein bisschen zu verbessern.

Gemeinderat Edgar Lamparter wandte sich dabei als einziges Ratsmitglied gegen die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung. Er befürchtet, dass bei einer derartigen Gebührenanhebung einige bisherige Nutzer eventuell abspringen und der Beschluss demzufolge "kontraproduktiv" sein könnte. Diese Befürchtung teilte Haberstroh nicht. Zuletzt habe man im Jahr 2015 sogar um 20 Prozent erhöht und kein Nutzer sei abgesprungen.

Bemühe man die Statistiken für die Einrichtung des Schlachthauses Fischbach, sei festzustellen, dass die Anzahl der Schlachtungen in den vergangenen zwei Jahren deutlich angestiegen sei. Im Jahr 2017 waren es 256 Schlachtungen, 2016 waren es 224. Vor allem die Schlachtung von Schafen hat zugenommen. Weiter sei festzustellen, dass die Einrichtung seit Jahren von immer mehr auswärtigen Nutzern in Anspruch genommen werde.

Der Anteil der heimischen Nutzer lag in den vergangenen vier Jahren zwischen 17 und 22 Prozent. Fischbachs Ortsvorsteher Peter Engesser wies darauf hin, dass vom Schlachthaus in Fischbach viele andere, wie Vereine bei Festlichkeiten, profitieren.

Realsteuern

Gewerbesteuer sowie die Grundsteuer A und B, sind wichtige Einnahmesäulen des Gemeindehaushalts. Für 2019 sind keine Steuererhöhungen vorgesehen. Der Hebesatz bei der Gewerbesteuer beträgt seit 1. Januar 2006 340 Prozentpunkte. Der durchschnittliche Hebesatz im Kreisgebiet beträgt 352. Die Gemeinde rechnet im kommenden Jahr mit einem Gewerbesteueraufkommen von 4,4 Millionen Euro. Der Hebesatz bei der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) beträgt seit 1. Januar 2017 370 v. H. Im Kreisgebiet werden durchschnittlich 373 v. H. erhoben. Das Aufkommen beträgt 33 000 Euro jährlich.

Der Hebesatz bei der Grundsteuer B beträgt seit 1. Januar 2017 390 v. H. Im Kreisgebiet werden durchschnittlich 401 v. H. erhoben. Die Gemeinde rechnet mit einem Aufkommen von 785 000 Euro.

Hundesteuer

Der Satz für die Hundesteuer beträgt weiter 96 Euro (Ersthund). Derzeit sind 340 Hunde gemeldet. Das Hundesteueraufkommen beträgt rund 33 000 Euro jährlich.

Für die Gebühren legte Kämmerer Alfred Haberstroh im Gemeinderat die genauen Kalkulationsgrundlagen für die einzelnen Gebührenhaushalte vor. Haberstroh wies darauf hin, dass die Benutzungsgebühren für die öffentlichen Einrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz höchstens so bemessen werden dürfen, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten gedeckt werden. Kostenüberdeckungen sind auszugleichen. Bei Kostenunterdeckung erstrecke sich das Ermessen darauf, in welchem Umfang ein Ausgleich erfolgen soll.

Wassergebühren

Die Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren ergab für das Jahr 2019 einen unveränderten Wasserpreis von zwei Euro je Kubikmeter. Damit war bei den Verbrauchsgebühren keine Anpassung notwendig. Die Wassergrundgebühren bleiben ebenfalls unverändert. Die Gemeinde rechnet im Wasserbereich mit einem Gesamtgebührenaufkommen von 606 000 Euro. Die Kalkulation der Abwassergebühren ergab eine Schmutzwassergebühr von 1,60 Euro (bisher 1,56 Euro) je Kubikmeter sowie eine Niederschlagswassergebühr von 0,41 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche.