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Gemeinderat diskutiert über Friedhofsgebühren

Das Thema "Friedhof" beschäftigt die Bürger in Niedereschach sehr und ist seit vielen Jahren in regelmäßigen Abständen Thema im Gemeinderat. So auch in der jüngsten Sitzung, als es um die neue Friedhofssatzung und die neue Bestattungsgebührensatzung ging.

Niedereschach. Bürgermeister Martin Ragg wies bereits eingangs der Beratung darauf hin, dass es seit der zurückliegenden Umgestaltung des Friedhofs durch die neuen Bestattungsformen viel komplizierter geworden sei.

Zudem erläuterte er für die Zuhörer, was es mit dem Kostendeckungsgrad, der in der Kalkulation immer wieder auftauche, auf sich habe. Zudem wies er die Zuhörer darauf hin, dass sich die Gemeinderäte vorab intensiv mit der Gebührensatzung beschäftigt haben. Im Mittelpunkt seien dabei die Grabnutzungsgebühren gestanden. Man sei sich einig gewesen, dass möglichst drei Ziele zusammengeführt werden sollen, obwohl sich diese Ziele im Grunde genommen im Widerstreit befinden. Es sei wichtig gewesen, möglichst eine Kompromissformel zu finden.

Das Ziel Nummer eins sei es, dass seitens der Gemeinde so wenig wie möglich Steuermittel in den Friedhof investiert werden, da diese Mittel sonst an anderer Stelle fehlen. Ziel zwei sei es, die Bürger finanziell nicht zu überfordern und die Friedhofskosten in einem noch einigermaßen erträglichen Rahmen zu halten. Und das dritte Ziel sei es, in den Ortsteilen nicht das Gefühl aufkommen zu lassen, dass man nun den neuen Friedhof im Kernort mitfinanziere müsse. Die Umsetzung dieser drei Ziele jedoch so etwas wie die "Quadratur des Kreises", so Ragg.

Rechnungsamtsleiterin Melanie Cziep erläuterte die umfangreiche Gebührenkalkulation, die turnusgemäß alle fünf Jahre im Gemeinderat vorgelegt und beraten werde. Was die Grabherstellung betreffe, soll der Kostendeckungsgrad bei 100 Prozent bleiben. Hinzu kämen die Gebühren für die Leichenhallennutzung für die Leichenzelle und sonstige Dinge. Mit Blick auf die neu geschaffenen Grabformen, erklärte Cziep, dass man in einer Art Mischkalkulation versucht habe, gerade für die neuen Grabformen einen möglichst hohen Kostendeckungsgrad zu erzielen. Zum Teil habe man dabei völliges Neuland betreten, weil beispielsweise für verschiedene Grabformen auch die gärtnerische Pflege bei der Gemeinde liege. Gleiches gelte bei den Rasengräbern für die Beschriftung der Grabsteine. Teilweise würden auch die Grabsteine von der Gemeinde gestellt, ebenso wie die Grabeinfassungen. Alles, was man nicht über die Gebühr abdecken könne, müsse man aus Steuermitteln beisteuern. Man habe versucht so wie im Gemeinderat vorbesprochen, auf eine einen Kostendeckungsgrad von 60 Prozent zu kommen. Der aktuelle Vorschlag liege bei 58 Prozent. Insgesamt sei die Kalkulation sehr schwierig zu erstellen gewesen, weil man nicht wisse, welche der nun zahlreich vorhandenen neuen Grabformen letzten Endes wie stark genutzt werden.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Rüdiger Krachenfels, ob auch Abschreibungen mit in die Kalkulation einfließen, erklärte Cziep, dass dies zutreffe.

Peter Engesser erklärte, dass er die Kosten für den Grabenaushub als sehr hoch empfinde. Hierzu erläuterte Cziep, dass die Gemeinde einen Vertrag mit einem Unternehmer habe und die Preise auf allen Friedhöfen einheitlich seien. Dass die Zubettung einer Urne 1060 Euro kosten soll, kritisierte Engesser: Es müsse doch möglich sein, ein Loch mit 40 bis 50 Zentimetern Tiefe für eine Urne kostengünstiger als die veranschlagten 1060 Euro auszuheben. Cziep wies darauf hin, dass es dabei nicht darum die Grabherstellung gehe, sondern um die Nutzungsdauer, die in diesen Betrag mit eingerechnet wurde. Es sei wichtig bei der Kalkulation, die Grabherstellung und die Grabnutzung auseinanderzuhalten.