Wer auf bestehender Substanz baut, kann durch das ELR gefördert werden. Foto: Bantle Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) präsentiert / Anträge können gestellt werden

Über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), das auch Niedereschach betrifft und die entsprechenden Fördermöglichkeiten privater Bauvorhaben für das Jahr 2021, hat nun Bürgermeister Martin Ragg informiert.

Niedereschach. Lebendige Ortskerne zu erhalten, zeitgemäßes Leben und Wohnen zu ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung zu sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen, das sind die zentralen Ziele des ELR-Jahresprogramms 2021. Daher sollen durch das ELR auch weiterhin Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen gesetzt werden.

Platz für Neues

Gute innerörtliche Bausubstanz soll erhalten und zu zeitgemäßem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude hingegen können weichen und Platz für Neues schaffen. Deshalb werden im ELR 2021 weiterhin prioritär Investitionen zur Schaffung von privatem Wohnraum gefördert. Im Fokus steht die innerörtliche Nachverdichtung, also vorrangig Umnutzungen leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Gebäuden sowie die Bebauung langjähriger Baulücken im Ortskern. Förderfähig sind sowohl durch den Antragsteller oder Verwandte ersten und zweiten Grades eigengenutzte Wohnungen als auch Mietwohnungen zur Fremdvermietung.

Weiterhin nicht zuwendungsfähig sind Mietwohnungen zur Fremdvermietung in Neubauvorhaben, die nicht durch Umnutzung bestehender Bausubstanz entstehen. Neben dem Förderschwerpunkt "Wohnen" werden privat-gewerbliche Projekte gefördert, die lebendige Ortskerne erhalten, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Schwerpunkt Wohnungen

Der förderfähige Innenbereich umfasst die historische Ortslage Niedereschachs und der Ortsteile und schließt auch Siedlungsflächen aus den 1960er-Jahren ein, die mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und einen entsprechenden Entwicklungsbedarf aufweisen. Bei den Baumaßnahmen ist eine ökologische Bauweise mit zeitgemäßem Wärmeschutz und Einsatz regenerativer Energien ein Kriterium bei der Förderentscheidung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben können mit 30 Prozent (bei eigengenutzten Wohnungen) und mit zehn bis fünfzehn Prozent (bei Mietwohnungen) bezuschusst werden

Schwerpunkt Arbeiten

Im gewerblichen Bereich bestehen Fördermöglichkeiten für kleine bis mittlere Unternehmen für die Verlagerung von Betrieben, ebenso für deren Neuansiedlung sowie Betriebserweiterungen. Vor allem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung und zentrale Treffpunkte in den Gemeinden.

Antrag stellen

Förderanträge für private Projekte sind grundsätzlich über die Gemeinde mit den für das ELR vorgesehenen Antragsformularen zu stellen. Den Förderanträgen ist eine bauantragsreife Planung sowie eine Kostenschätzung beizufügen. Diese Unterlagen sind vom Bauherrn und dessen Architekt vorzubereiten. Aufgrund der teilweise umfangreichen Vorbereitung erfordert die Antragstellung eine ausreichende Vorlaufzeit.

Die Förderanträge werden über die Gemeinde an das Landratsamt bis Ende September eingereicht. Das heißt, dass die notwendigen Unterlagen durch die Bauherren bis zum 30. August 2020 vorbereitet und der Gemeinde vorgelegt werden müssen. Mit einer Förderentscheidung des Landes kann dann im März 2021 gerechnet werden.

Wer Maßnahmen im nächsten oder in den folgenden Jahren in den genannten Bereichen realisieren möchte und am ELR interessiert ist, sollte im Rathaus Kontakt mit Markus Schunk aufnehmen, Telefon 07728/6 48 25, E-Mail: markus.schunk@niedereschach.de.