Der schwer verletzte Verursacher wurde am Dienstagabend mit dem Rettungshubschrauber Christoph 11 in das Klinikum nach Donaueschingen geflogen. Foto: Eich

52-Jähriger erledigt in Garage Reparaturarbeiten am Motorrad. Flammen greifen auf Tüftler über.

Niedereschach-Kappel - Es müssen dramatische Momente für den Tüftler beim Garagenbrand am Dienstagabend in Kappel gewesen sein: Die Flammen griffen auf den 52-Jährige über, er wurde schwer verletzt. Aber war sein Werkeln überhaupt zulässig?

Lange Zeit wird der Hausbesitzer am Dienstagabend vom Rettungsdienst und einem Notarzt versorgt – dann kommt er mit dem Rettungshubschrauber in die Klinik nach Donaueschingen. Dort ist die Klinik für Plastische-, Hand- und Ästhetische Chirurgie angesiedelt, die auf Verbrennungen spezialisiert ist. Was sich davor beim Garagenbrand am Brestenberg in Kappel zugetragen hat, klingt nach Auskunft der Polizei dramatisch.

Der Mann habe Reparaturarbeiten an einem Motorrad ausgeführt. Beim Ausbau des Tanks war Benzin ausgelaufen und dabei teilweise auf die Kleidung des Mannes geraten. Zudem gerieten Spritzer des Benzins in Kontakt mit einem Heizstrahler, der in der Garage aufgestellt war. Das führte laut Polizei zu einer Verpuffung und endete im Brand von Teilen der Garage. Der Mann, dessen Kleidung zum Teil auch in Brand geriet, konnte sich glücklicherweise durch das Tor retten. "Er erlitt erhebliche Brandverletzungen an Armen und Beinen", berichtet Polizeisprecher Dieter Popp. Die Polizei ist derweil in die Ermittlungen eingestiegen und muss nun auch prüfen, ob sein Handeln in der Garage überhaupt zulässig war.

Verstoß gegen Verordnung?

Dies hat verschiedene Gründe. Polizeisprecher Popp verweist im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten beispielsweise auf die Feuerungsverordnung Baden-Württemberg. Dort ist auch die Nutzung von Heizstrahlern geregelt. Laut Paragraf vier dürfen solche Feuerstätten in Garagen nicht aufgestellt werden, ausgenommen seien "raumluftunabhängige Gasfeuerstätten, die innerhalb der Garagen nicht wärmer als 300 Grad Celsius werden können." Was für ein Heizstrahler genau vor Ort zum Einsatz kam, ist laut Popp nun Gegenstand der Ermittlungen, "die herkömmlichen Strahler sind aber raumluftabhängig."

Somit könnte der Verursacher zumindest für eine Ordnungswidrigkeit belangt werden – sofern ein Fehlverhalten vorliegt. Strafrechtlich kommt die fahrlässige Brandstiftung oder die Sachbeschädigung durch Brandlegung laut dem Polizeisprecher lediglich in Betracht, wenn fremdes Eigentum beschädigt wurde. "In dem Fall kommt es darauf an, ob der Mann Mieter ist oder ihm das Haus gehört."

Wenn die strafrechtliche Prüfung abgeschlossen ist, bleibt aber immer noch die Verantwortung, die der 52-Jährige zivilrechtlich zu tragen hat. Popp: "Es könnte hier zum Beispiel Probleme mit der Gebäudeversicherung kommen, wenn sich herausstellt, dass der Verursacher falsch oder grob fahrlässig gehandelt hat." Der Sachschaden beläuft sich laut ersten Einschätzungen der Polizei auf etwa 25 000 Euro.