Weil sie keinen Bauplatz finden, ziehen immer mehr Fischbacher weg. Das soll sich ändern.Foto: © Romolo Tavani – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Mangel ist aus Sicht des Ortsvorstehers ein Grund für den Wegzug vieler Bürger

Bauplätze sind Mangelware – aber dem soll nun in Fischbach mit einem neuen Baugebiet Abhilfe geschaffen werden.

Niedereschach-Fischbach. Einstimmig beschloss der Ortschaftsrat Fischbach in seiner Sitzung am Montagabend in der Bodenackerhalle dem Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Baugebiet Steigäcker II zu empfehlen.

Im Moment, erklärte Bürgermeister Martin Ragg und Ortsvorsteher Peter Engesser, stehen keine kommunalen Bauplätze mehr für eine Wohnbebauung zur Verfügung. Im Ortsteil Fischbach bestehe nach dem aktuellen Flächennutzungsplan 2009 der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen die Möglichkeit, einen Bebauungsplan für eine Wohnbebauung aufzustellen. Die maßgebliche Fläche befinde sich im Bereich "Steigäcker" im Anschluss an das dort bereits bestehende Wohnbaugebiet.

Ortsvorsteher Peter Engesser bedauerte sehr, dass Fischbach seit geraumer Zeit keine Bauplätze mehr habe. Dies sei mit der Grund dafür, dass man auch im abgelaufenen Jahr 2020 insgesamt 25 Einwohner verloren habe. Er sei erschüttert gewesen, als er diese Zahl zum Jahresanfang erhalten habe.

Vor diesem Hintergrund sei auch, um die vorhandene Infrastruktur im Ortsteil Fischbach (Kindergarten, Grundschule) erhalten zu können, ein neues Baugebiet dringend erforderlich.

Fakt sei, dass er aktuell Anfragen habe, von Menschen, die dringend in Fischbach bauen möchten. Er habe jedoch keinen einzigen Bauplatz, den er anbieten könne. Die einzige Chance sei es, nun möglichst rasch im Gebiet Steigäcker II ein Gebiet für zehn bis zwölf Bauplätze zu erschließen.

Man habe diesbezüglich lange diskutiert, man habe viele Möglichkeiten besprochen und ausgelotet, es gebe jedoch keine andere Möglichkeit. An Bürgermeister Martin Ragg gerichtet erklärte er, dass die Verwaltung alles unternehmen solle, damit im geplanten Neubaugebiet Steigäcker II möglichst bald gebaut werden kann. Er sei dankbar dafür, dass für die Planung im Haushaltsplan 2021 bereits Mittel bereitgestellt wurden. Ragg erläuterte, dass der Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat der erste Schritt sei, um das Baugebiet erschließen zu können. Das besagte Gebiet habe den großen Vorteil, dass es im Flächennutzungsplan bereits als Baugebiet ausgewiesen ist.

In kurzen Zügen erläuterte Ragg das nun noch anstehende Bebauungsplanverfahren, das als nächstes Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates auf der Grundlage des nun gefassten Empfehlungsbeschlusses des Ortschaftsrates überhaupt erst beginne. Dann folge als nächstes die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange. Allein das dauere vier Wochen. Danach müssen alle Stellungnahmen gesichtet, bewertet und abgeklärt werden. Wo immer möglich werden die Stellungnahmen der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange dann wieder in die Planung eingearbeitet. Dann erfolge eine neue Offenlage mit vierwöchiger Auslegungsfrist. Danach folge der Satzungsbeschluss.

Was früher ein bis zwei Jahre dauerte, braucht heute viel mehr Zeit

Früher habe man solche Bebauungspläne in ein bis zwei Jahren durchgebracht. Heutzutage dauere dies aus verschiedenen Gründen wesentlich länger. Wichtig sei, dass im Haushaltsplan für die Planungskosten Mittel vorhanden sind.

Im Zuge des von ihm erläuterten Verfahrens, könne man dann das Baugebiet "Zug um Zug" entwickeln.

Wann im Gebiet Steigäcker II die Bagger für die Erschließung anrücken können und wann dort die ersten Bauwilligen beginnen können, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen, lasse sich aktuell nicht seriös beantworten. Und wie genau das Baugebiet letztlich aussehen und erschlossen wird, werde sich ebenfalls erst im Laufe des Verfahrens zeigen.