Finanzierungsvertrag: Gewerbegebiet "Zwischen den Wegen II"

Niedereschach (alb). Einstimmig beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den von der Verwaltung vorgelegten Finanzierungsvertrag zwischen der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und der Gemeinde zur Erschließung des Gewerbegebiets zwischen den Wegen II. Die Erschließung beinhaltet auch den Grunderwerb.

Die Wasserversorgung wird über den entsprechenden Eigenbetrieb abgewickelt. Bereits in einer Sitzung im Jahr 2018 hat der Gemeinderat die grundsätzliche Zustimmung erteilt, die Finanzierung des Gewerbegebiets "Zwischen den Wegen II" außerhalb des Haushalts abzuwickeln. Sie erfolgt nun über die Sparkasse Schwarzwald-Baar im Rahmen eines Finanzierungsvertrags mit der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Als wichtigste Punkte des Finanzierungsvertrags nannte die Verwaltung das Volumen in Höhe von sechs Millionen Euro und eine Vertragslaufzeit von vier Jahre mit vierjähriger Verlängerungsoption. Der Zinssatz orientiert sich am Drei-Monats-Euribor zuzüglich einem Aufschlag von 0,9 Prozentpunkten. Die Verzinsung fällt nur für in Anspruch genommene Gelder an.

Bürgermeister Martin Ragg freute sich, dass man mit Blick auf das Gewerbegebiet endlich langsam aber sicher vorankomme. Er verwies darauf, wie wichtig die Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde seien.

Gerade die zurückliegenden Haushaltsberatungen hätten gezeigt, wie sehr Niedereschach auf die Gewerbesteuer, aber auch auf die Arbeitsplätze angewiesen sei, die dafür sorgen, dass Niedereschach eine sehr lebendige Gemeinde ist. Die Infrastruktur zu erhalten sei auch deshalb möglich, weil die zahlreichen Mitarbeiter der heimischen Betriebe im Ort auch einkaufen.

Das geplante Gewerbegebiet "Zwischen den Wegen" sei vorrangig für eigene Unternehmen gedacht. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme habe man bereits im Jahr 2015 begonnen.

Rechnungsamtsleiterin Melanie Cziep erläuterte Details zur geplanten Abwicklung außerhalb des Haushalts. In der Doppik sei es jedoch so, dass man solche Dinge nicht ganz außerhalb des Haushaltsplanes abwickeln könne. Es handele sich um eine Sonderfinanzierung, die ein maximales Finanzierungsvolumen von sechs Millionen Euro auslöse.