Gemeinderat: Gremium verweigert wasser­rechtliches Einvernehmen für Vorhaben in Kappel

Bei vier Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen hat der Gemeinderat mit Blick auf ein Bauvorhaben in Kappel das Einvernehmen für die notwendige Befreiung zur Bebauung in einem Gewässerrandstreifen verweigert.

Niedereschach. Vor dieser Entscheidung wurde lebhaft diskutiert, denn für das Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport im Brestenberg 25 in Kappel wurde vom Landratsamt bereits im Mai 2019 die Baugenehmigung erteilt. Die Baugenehmigung enthielt die Befreiung vom Verbot für die Errichtung von baulichen Anlagen im Gewässerrandstreifen des Neuhauser Bächles an der gesamten Grundstücksgrenze.

Ein Angrenzer hat die Baugenehmigung mit einem Widerspruch angefochten. Er spricht sich gegen die vorgesehene Aufschüttung und die Böschungsmauer in einem Abstand von drei Metern zum Gewässer, also die Verkürzung des Gewässerrandstreifens von fünf auf drei Meter aus. Der Angrenzer befürchtet durch diese Verengung des Gewässerrandstreifens im Falle eines Hochwassers durch Rückstau eine erhöhte Überflutungsgefahr für sein Grundstück. Die Bauherren haben nun einen geänderten Ausführungsplan des Außenbereichs eingereicht. Die geplante Mauer wurde im südöstlichen Teil des Grundstücks vom Gewässer zurückversetzt, so dass hier nun der Gewässerrandstreifen von fünf Metern eingehalten wird. Auf der restlichen Strecke wird weiterhin in den Gewässerrandstreifen eingegriffen. Dies sei notwendig, da die Außenanlagen des Grundstücks hauptsächlich aufgrund der Hanglage des Grundstücks kaum mehr nutzbar wären, so die Begründung.

Das Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz (AUWB) hat in einer Stellungnahme vom Oktober 2019 dargelegt, dass der Eingriff in den Gewässerrandstreifen, der sich nur auf wenige Meter erstreckt, die ökologische Funktion des Gewässerrandstreifens nur unwesentlich beeinträchtigt. Für die verbleibende geringe Beeinträchtigung sei vom Eigentümer ein gewässerökologischer Ausgleich zu erbringen, der bereits in der Stellungnahme zum ursprünglichen Bauantrag gefordert war.

Markus Dietrich bedauerte, dass seitens des Wasserwirtschaftsamts keine sinnvolle Alternative gesehen wird. Er sehe eine solche Alternative, indem man die Terrasse, die in die Wasserlinie hineinreicht, auf Stelzen erbauen würde. Dort könne sich das Wasser dann nicht stauen. Rüdiger Krachenfels verwies darauf, dass das Wasserwirtschaftsamt signalisiert habe, dass der nun geänderte vorgelegte Plan genehmigungsfähig ist.

Bürgermeister Martin Ragg erläuterte, dass die Gemeinde im vorliegenden Fall zweimal das Einvernehmen erteilen müsste, einmal baurechtlich und einmal wasserrechtlich. Nachdem klar und deutlich aufgeführt sei, dass die Fachbehörde die ganze Sache für genehmigungsfähig hält, würde es wohl bei einer Ablehnung durch den Gemeinderat so laufen, dass das Landratsamt dann das fehlende Einvernehmen der Gemeinde ersetze. Für Dietrich ist klar, dass das Amt im vorliegenden Fall einen Fehler gemacht habe.

Ragg verwies darauf, dass gut gemeinte Kompromissvorschläge aus den Reihen des Gemeinderats nichts nützen. Es laufe mit Blick auf dieses Baugesuch ohnehin ein juristisches Verfahren. Es sei nicht Aufgabe der Gemeinde bessere Lösungen zu finden als die Fachbehörde. Dietrich stellt den Antrag, dass das wasserrechtliche Einvernehmen nicht erteilt wird und deshalb einigte man sich darauf, zwei Beschlüsse zu fassen. Bei einer Enthaltung erteilte der Gemeinderat daraufhin das baurechtliche Einvernehmen. Das wasserrechtliche Einvernehmen wurde jedoch nicht erteilt.