Inhaltlich bleibt das Gesetz zum Nichtraucherschutz halb gar, kommentiert Christian Gottschalk. Die Einbeziehung der Bürger hat funktioniert.
Es gibt gibt zwei Ebenen, auf denen das Nichtraucherschutzgesetz betrachtet werden muss. Die rein inhaltliche – und die seiner Geburt, bei der es viel um Demokratie-Theorie und Bürgermitbestimmung geht. Inhaltlich bleibt das nun geplante Regelwerk der Landesregierung halb gar. Dass Rauchen schadet – dem Raucher selbst und allen, die drumrum stehen –, das ist keine neue Erkenntnis. Dass es künftig im Südwesten weniger Bereiche geben soll, an dem der Qualm zur Entfaltung kommt, ist also gut. Dass es noch immer Orte gibt, an denen Nichtraucher den blauen Dunst erdulden müssen, ist schlecht. Da wäre unter dem Strich mehr Konsequenz der Entscheider wünschenswert gewesen.
Ideengeber mit Bravour
Eine Konsequenz, die sich – und damit geht es übergangslos in die zweite Ebene – die am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Bürger gewünscht haben. Die engagierten Männer und Frauen sind letztlich nur zum Teil erhört worden. Erst den Bürgerwillen einzufordern, ihn dann aber nicht zu befolgen, ist ein gefährliches Vorgehen. Der Vorwurf, dass die da oben sowieso machen, was sie wollen, steht da schnell im Raum.
Das aber wäre zu einfach gedacht. Bürgerforen wie im Südwesten sind Ideen- , aber keine Ersatzgesetzgeber. Die Funktion des Ideengebers hat das Forum mit Bravour ausgefüllt. Und ganz nebenbei gelernt, dass in der Politik am Ende nicht zwangsweise immer die besseren Argumente siegen.