Auch das Rathaus samt Vorplatz soll saniert werden. Foto: Oehler Foto: Schwarzwälder Bote

Ortskernsanierung: Private Eigentümer bislang zurückhaltend / Bessere Informationspolitik geplant

Seit 2015 läuft in Neuweiler das Projekt zur Sanierung der Ortsmitte. Fördermittel können dabei auch private Eigentümer beantragen. Diese machen davon bislang aber nur sehr wenig Gebrauch.

Neuweiler. Gerade einmal vier private Einzelmaßnahmen werden bislang durchgeführt, erklärte Nicole Ullrich von der Steg Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart. Sie stellte als Projektleiterin des Sanierungsträgers den Stand auf der jüngsten Gemeinderatssitzung vor.

Insgesamt stehen für den ganzen Bewilligungszeitraum von 1. Januar 2015 bis 30. April 2024 Fördermittel in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro zur Verfügung. Aufgebraucht sind diese aber bei weitem noch nicht. "Noch rund 700 000 Euro beträgt der verfügbare Förderrahmen", sagte Ullrich. Einen Großteil der bisherigen Förderung fließe in die Sanierung des Rathauses samt Vorplatz und der Umbau des Wildbader Wegs mit Seniorenunterkünften. Das seien aber längerfristige Projekte. Mit sechs weiteren privaten Eigentümern sei man derzeit noch in Gesprächen, sagte sie.

Alles in allem sei dies aber keine zufrieden stellende Entwicklung, hieß es da aus dem Gemeinderat. "Ich bin enttäuscht, dass die Förderung von den privaten Eigentümern kaum in Anspruch genommen wird", sagte beispielsweise Rätin Doris Hammann. "Das ist definitiv zu wenig". Eine mögliche Erklärung hatte sie auch parat. "Die Auflagen sind einfach zu hoch", sagte sie. Für den "Otto-Normalverbraucher" seien die geforderten Maßnahmen, um die Förderung zu erhalten, nicht zu stemmen.

Ullrich sah das nicht ganz so. Die einmalige finanzielle Belastung sei zwar relativ hoch, erwiderte sie. Aber die Förderung schließe keine Einzelmaßnahmen ein, sondern es solle der Zustand der Gebäude für mindestens zehn Jahre gesichert werden, erklärte sie. Nun müsse man es schaffen, zu zeigen, dass die Privateigentümer ihre langfristigen Planungen bündeln sollten. Denn schließlich sei es besser, alles auf einmal zu machen und Zuschüsse zu bekommen, als nach und nach alles selbst zu bezahlen, meinte Ullrich. Der Mehrwert müsse deutlich werden.

Die Räte Anton Höschle und Friedrich Blaich gingen davon aus, dass die nötigen Informationen womöglich nicht bei den Anwohnern angekommen seien. Sie sprachen sich dafür aus, dass alle im Sanierungsgebiet (siehe Karte) noch einmal angeschrieben werden, und mit Informationen zu den Fördermöglichkeiten versorgt werden. Zudem soll eine erneute Informationsveranstaltung, wie im Jahr 2016 schon einmal geschehen, organisiert werden.

Weitere Informationen: www.neuweiler.de/de/Aktuelles/Meldungen-aus-der-Gemeinde/2015/Vorbereitende-Untersuchungen-fuer-Ortskernsanierung-beginnen

 Gebäude muss sich im Sanierungsgebiet befinden (siehe Karte)

 Förderhöchstsatz: bis 25 Prozent, maximal 25 000 Euro; bei denkmalgeschützten Gebäuden bis 40 Prozent, maximal 40 000 Euro.

 Bauliche Nachteile und Mängel müssen dauerhaft beseitigt und ihr Gebrauchswert nachhaltig erhöht werden.

 "Schönheitsreparaturen" werden nicht gefördert.

 Abbruch und Abbruchfolgekosten werden mit bis zu 100 Prozent gefördert, maximal 20 000 Euro.

 Bewilligungszeitraum: 1. Januar 2015 bis 30. April 2024