In Tauberbischofsheim muss die Wahl zum Gemeinderat wiederholt werden. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Eigentlich dauert die Amtszeit der Kommunalparlamente im Land noch bis 2024. In Tauberbischofsheim muss der Gemeinderat aber schon im kommenden Februar neu gewählt werden.

Zustände wie in Berlin: In der Bundeshauptstadt müssen die Abgeordnetenhauswahl und Teile der Bundestagswahl wiederholt werden, in Tauberbischofsheim ist es die Gemeinderatswahl von 2019. Der Gemeinderat legte den Termin dafür jetzt auf den 5. Februar fest. Bereits Mitte Dezember tagt der Gemeindewahlausschuss, um die verschiedenen Listen zuzulassen. Bisher sind dort vier verschiedene Gruppierungen vertreten, allerdings deutet sich an, dass nicht alle wieder antreten werden.

Die vorzeitige Neuwahl gut ein Jahr vor dem offiziellen Termin im Mai 2024 ist notwendig geworden, nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim im Sommer die vergangene Gemeinderatswahl in der Stadt in Badisch-Franken für ungültig erklärt hat. Die Richter gaben der Bewohnerin des Stadtteils Impfingen Recht, die ihren Teilort für unterrepräsentiert hielt. Nach der in Tauberbischofsheim geltenden unechten Teilortswahl steht allen sechs Ortsteilen jeweils ein Garantiesitz zu – dem 315 Einwohner zählenden Dienstadt ebenso wie Impfingen mit mehr als 1000 Einwohnern.

Die Amtszeit dauert nur eineinhalb Jahre

Auch die Neuwahl soll nun nach dem Prinzip der unechten Teilortswahl abgewickelt werden. Allerdings erhält Impfingen künftig zwei Garantiesitze. Dafür gibt die Kernstadt (8500 Einwohner) einen ihrer bisher zwölf Sitze ab. Man gehe davon aus, dass dies rechtskonform sei, sagte der Hauptamtsleiter Christian Gros. Der neue Gemeinderat wird nur eineinhalb Jahre amtieren. 2024 beteiligt sich Tauberbischofsheim dann wieder an der landesweiten Kommunalwahl.