Gerade viele Künstler hat der Corona-Einbruch hart getroffen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Mit der Neustarthilfe 2022 unterstützt der Bund im Zeitraum von Januar bis März Selbstständige und Unternehmen, die coronabedingte Einbußen haben, aber von der Erstattung von Betriebskosten bisher nicht profitierten. Was genau beinhaltet die Neustarthilfe? – Ein Überblick:

Die Bundesregierung hat ein neues Programm aufgesetzt, um die Folgen der Coronapandemie abzufedern. Mit dem Programm Neustarthilfe 2022 werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten im Förderzeitraum Januar bis März 2022 unterstützt. Im Blick sind dabei Unternehmen, die wenig Fixkosten haben und deshalb von den bisherigen Hilfen, die sich daran ausrichteten, nicht profitieren konnten. Bei der Berechnung werden deshalb allein die Umsätze zugrunde gelegt und nicht die Betriebskosten.

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Als Beleg für einen coronabedingen Umsatzeinbruch werden die durchschnittlichen monatlichen Einnahmen des Jahres 2019 zugrunde gelegt – die Höhe der Förderung richtet sich danach, welcher Betrag nötig ist, um auf die Hälfte dieses Referenzniveaus zu kommen. Der Zuschuss stockt die aktuellen Einnahmen dann auf dieses Niveau auf.

Geld ist frei verwendbar

Der Vorschuss beträgt im Förderzeitraum insgesamt maximal 4500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18 000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum. Grundsätzlich kann man das Geld frei verwenden, nicht nur für Betriebskosten. Deshalb muss man auch nicht nachweisen, wofür man das Geld ausgegeben hat.

Letzte Abgabefrist 30. April

Man muss allerdings bis spätestens Ende Juni eine Endabrechnung vorlegen. Wenn man den Antrag über Dritte, etwa den Steuerberater gestellt hat, dann wird die Frist bis Ende Dezember verlängert. Falls die Einnahmen über dem Förderlimit liegen, muss man das Geld unter Umständen wieder zurückzahlen. Anträge sind ab sofort möglich, zunächst nur von den Betroffenen selbst, später soll das auch von Dritten möglich sein. Die letzte Abgabefrist ist am 30. April diesen Jahres.

Anträge stellt man online über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Zur Identifizierung benutzt man bei einer eigenen Antragstellung das eigene, auch für die Steuer verwendete, so genannte Elster-Zertifikat.