Zwischen Schömbergs Bürgermeister Matthias Leyn und dem AfD-Landtagsabgeordneten Miguel Klauß ist es am Rande des Neujahrsempfangs der Gemeinde Schömberg zu einem Disput gekommen.
Auf Facebook und Tiktok beschwerte sich der AfD-Landtagsabgeordnete Miguel Klauß darüber, dass ihm beim Neujahrsempfang im Kurhaus in Schömberg im Gegensatz zu Abgeordneten anderer Parteien ein Grußwort verweigert worden sei. Am Mittwoch gab es dann aus dem Abgeordnetenbüro von Klauß auch noch eine Pressemitteilung. Darin teilt Klauß mit, dass er aus diesem Grund „wegen des Verdachts der Verletzung des Neutralitätsgebotes“ die Kommunalaufsicht eingeschaltet habe.
In seiner Pressemitteilung schreibt Klauß, dass er Leyn nach der Veranstaltung höflich gefragt habe, wieso der Bürgermeister ihm ein Grußwort verweigert habe. Es sei wichtig, demokratische Regeln einzuhalten und Abgeordnete gleich zu behandeln.
Daraufhin habe Leyn die Contenance verloren und gedroht, ihn des Saales zu verweisen, berichtet der AfD-Abgeordnete. In seinem Beitrag auf Tiktok spricht Klauß sogar davon, dass Leyn „dann völlig ausgeflippt“ sei.
Jetzt soll die Kommunalaufsicht den Vorgang prüfen, auch wenn es vermutlich rechtlich keine Handhabe gebe, räumt Klauß ein.
Bei Begrüßung erwähnt
„Selbstverständlich wurde Herr Klauß im Rahmen der offiziellen Begrüßung durch Herrn Bürgermeister Leyn erwähnt“, teilte Stefanie Stocker, Pressesprecherin der Gemeinde Schömberg, auf Nachfrage mit. „Nicht jeder, bei unserem Neujahrsempfang anwesende politische Vertreter hielt ein Grußwort. Im Übrigen variiert die Handhabung für ein Grußwort, je nach Rahmenprogramm und/oder aktueller Situation“, so Stocker.
„Die Aussage von Herrn Klauß, Herr Leyn ist dann völlig ausgeflippt’, wurde nur von ihm so wahrgenommen. Andere Besucher registrierten indes ein Gespräch mit Diskussionsaspekt“, schrieb Stocker in einer E-Mail.
Im Landratsamt in Calw kam die entsprechende E-Mail am Mittwoch um 13.14 Uhr an. Die Kommunalaufsicht wird jetzt das Anliegen von Klauß prüfen.
Bei solchen Veranstaltungen wie einem Neujahrsempfang habe die Gemeinde das Hausrecht, teilte Valerie Nußbaum, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw, auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Es gebe keine gesetzliche Grundlage für ein Rederecht. Die Gemeinde dürfe festlegen, wer reden dürfe und wer nicht, so wie sie es für richtig halte.