Rund 80 Roller können ab sofort ausgeliehen werden. Die Nutzung ist digital basiert, das Regelwerk streng.
Das Unternehmen Zeus startet den Verleihbetrieb mit rund 80 Elektro-Scootern in der Stadt. Laut Mitteilung werden sie an diversen Standorten angeboten. „Unsere Scooter bieten ein sicheres und stabiles Fahrerlebnis", kündigt Damian Young, Gründer und CEO von Zeus Scooters an. Er freue sich darauf, das Verkehrsangebot in Donaueschingen zu bereichern und sei gespannt, wie das Angebot, zunächst auf einen halbjährigen Probebetrieb beschränkt, angenommen wird.
Der Betrieb der E-Scooter funktioniert mit der App Zeus Deutschland. Nach erfolgreichem Download werden Nutzer automatisch durch den Anmeldevorgang geleitet. Wer registriert ist, kann über eine Karte in der App den nächstgelegenen E-Scooter finden. Entsperrt werden die Scooter, indem der QR-Code eines abgestellten Fahrzeugs gescannt wird.
Wildes Abstellen soll vermieden werden
Mehr zu beachten gibt es beim Abstellen des Scooters. Nicht weniger als sieben Punkte umfasst die entsprechende Nutzeranleitung. Das Ende der Fahrt wird in der App eingetragen und vom abgestellten Roller ein Smartphone-Bild gemacht, eine freiwillige Selbstkontrolle. Denn der E-Scooter soll mindestens 1,60 Meter von einer Wand entfernt stehen und nicht Fahrradspuren, die Zugänge zu Fahrbahnmarkierungen, Grundstückseinfahrten, Haltestellen oder Fußgängerübergänge blockieren. „Wildes“ Abstellen soll, so die Betreiber, durch ein zusätzliches Regelwerk vermieden werden.
Zeus arbeitet nach eigenen Angaben in der genannten Karte mit verschiedenfarbigen digitalen Zonen, um das Fahren und Parken angemessen zu steuern. Hellgrau ist die Betriebszone unterlegt. Hier darf unter Beachtung der genannten Regeln frei geparkt und gefahren werden. Rot ist eine Parkverbotszone. Hier dürfen Fahrzeuge nicht abgestellt werden – was technisch gar nicht gehe. Das System erlaube es nicht, die Fahrt zu beenden. Schwarz unterlegt ist eine Fahrverbotszone.
Das Mobilitätsmodell arbeitet laut Mitteilung auch mit Belohnung. Wer seinen E-Scooter in der (lila unterlegten) Wunsch-Parkzone abstellt, erhält zehn Prozent Rabatt auf die gesamte Fahrt.
Das ist beim Fahren zu beachten
Beim Fahren mit E-Scootern gibt es einige Regeln zu beachten. Das Befahren von Gehwegen mit dem E-Scooter ist nicht erlaubt. Die Elektrokleinstfahrzeuge dürfen bei einer Geschwindigkeit von maximal 20 Stundenkilometern nur auf dem Radweg oder der Fahrbahn genutzt werden. Die Nutzer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Beim Thema Alkohol gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Führen von Kraftfahrzeugen. Eine dezidierte Helmpflicht gibt es nicht, einen Fahrradhelm zu nutzen, wird aber empfohlen.