Die Wahlplakate hängen längst überall im Land. Teils wird auf ihnen auch auf Erst- und Zweitstimme hingewiesen. Foto: Uli Deck/dpa

Baden-Württembergs Landtag wird erstmals nach einem neuen Wahlrecht gewählt – mit dem Ziel, das Parlament diverser zu machen. Wird das Ziel erreicht? Die fünf größten Änderungen.

In den Reihen der Grünen wurde die Wahlrechtsreform im April 2022 gefeiert. Der Grünen-Abgeordnete Oliver Hildenbrand sprach von einem „historischen Tag“. Innenminister Thomas Strobl (CDU) nannte sie gar die tiefgreifendste Reform seit Bestehen des Landes. Am 8. März können zum ersten Mal zwei Stimmen – eine für die Direktkandidaten und eine für eine Partei – abgegeben werden. Aber mit welchem Ziel?

 

Mehr Vielfalt im Parlament

„Noch immer liegt der Frauenanteil im Landtag von Baden-Württemberg bei unter 30 Prozent. Dies hängt auch stark mit dem Wahlrecht zusammen“, heißt es dort. Aktuell hat der Landtag einen Frauenanteil von 29 Prozent.

Ob sich das nach der Landtagswahl maßgeblich ändert, hängt von der Aufstellung der Kandidaten ab. Bei den Landeslisten, die für die Verteilung der Parlamentssitze nach den Zweitstimmen eine Rolle spielen, achten nicht alle Parteien auf Parität zwischen Frauen und Männern. Die CDU kommt auf einen Frauenanteil von 51 Prozent, bei der SPD liegt er bei 47 Prozent. Die Grünen besetzen die Liste zur Hälfte mit Frauen, die Linke kommt auf 58 Prozent. Anders sieht es bei der FDP mit einem Frauenanteil von 28 Prozent aus – und bei der AfD sind nur 7 von 60 Listenplätzen mit Frauen besetzt.

Für die Vorsitzende des Landesfrauenrats, der 1969 gegründet wurde, um den Frauenanteil von damals einer Frau im Landtag zu erhöhen, geht die Änderung in die richtige Richtung. Allerdings sagt Ute Mackenstedt auch: „Das wird das strukturelle Problem der Unterrepräsentanz aber nicht lösen.“ Denn schon beim Blick auf die Direktkandidaten zeigt sich eine große Unwucht. Die CDU, die bei der Landtagswahl wieder eine größere Anzahl an Wahlkreisen gewinnen will, hat nur 23 Direktkandidatinnen in 70 Wahlkreisen aufgestellt – und bei der AfD kandidieren sechs Frauen für Wahlkreise. Bei den Grünen sind es immerhin 31 Frauen unter 70 Kandidaten

Eine Lösung wäre nach Einschätzung von Mackenstedt ein Paritätsgesetz, das Parteien zur Gleichbehandlung bei der Kandidatenaufstellung verpflichtet oder eine paritätsgebundene Mandatszuteilung. Dann würde der Landtag die Mandate nach der Wahl entsprechend verteilen. Solche Lösungen werden gerade wieder auf Bundesebene diskutiert, in Brandenburg und Thürigen hatten die Verfassungsgerichte Einwände. „Wir können nicht noch 100 Jahre warten“, sagt Mackenstedt und warnt: „Fragen zur Gleichstellung werden aktuell sehr schnell mit Kostenargumenten zur Disposition gestellt.“ 

Wie ändert sich die Abgeordnetenzahl?

Noch schwer abzuschätzen ist, wie sich das neue Wahlrecht auf die Zahl der Abgeordneten auswirken wird. Experten gehen auf Basis der aktuellen Umfragen davon aus, dass es nicht bei den aktuell 154 Abgeordneten bleiben wird. Der Politikwissenschaftler Joachim Behnke von der Zeppelin-Uni Friedrichshafen kommt in einer groben Abschätzung auf einen Wert von rund 180 Abgeordneten. Das hängt aber davon ab, wie viele Parteien in den Landtag einziehen und auch wer wiev iele Direktmandate erhält. Der Freiburger Politikwissenschaftler Uwe Wagschal prognostiziert 168 Abgeordnete auf Basis der jüngsten Umfrage von Infratest dimap.

Zum einen könnten mit der Linken sechs Parteien in den Landtag einziehen. Zum anderen könnte das neue Wahlrecht zu Ausgleichs- und Überhangmandaten führen. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Direktmandate mehr Plätze im Landtag erhält als ihr durch die Stimmenanteile der Zweitstimmen zusteht. Die anderen Parteien erhalten dann Ausgleichsmandate, um das Kräfteverhältnis aus den Zweitstimmen wiederherzustellen.

Bei der Bundestagswahl wurde an der Stelle ein Deckel eingezogen, der für Empörung sorgte. Denn mancher Wahlkreisgewinner wie der CDU-Kreisvorsitzende Max Mörseburg kam nicht in den Bundestag, weil der Anteil der Zweitstimmen zu niedrig war. Versuche der FDP, eine Deckelung auch in Baden-Württemberg einzuziehen, scheiterten bislang. Die Spitzenkandidaten von CDU und Grünen haben aber versprochen, sich das Thema nach der Wahl noch einmal anzuschauen.

Wer kämpft um Direktmandate?

Eine große Frage wird sein, wie viele Parteien Direktmandate erringen. 2021 gingen 58 Direktmandate an die Grünen. Die CDU erhofft sich nun einen deutlich größeren Anteil. Der Politikwissenschaftler Uwe Wagschal von der Uni Freiburg hat auf Basis der jüngsten Umfragen errechnet, dass die CDU 33 Wahlkreise klar gewinnen könnte, während sie in 20 weiteren Wahlkreisen knapp vorne liegt. Die Grünen liegen demnach in 14 und die AfD in drei Wahlkreisen vorn. In manchen Wahlkreisen sieht er ein enges Rennen zwischen CDU, Grünen und AfD. Dort liegen die drei Parteien nach seiner Simulation weniger als vier Prozentpunkte auseinander – etwa in Reutlingen, Singen oder Waldshut. Sein Fazit: Je ausgeglichener die Direktmandate zwischen CDU, Grünen und AfD verteilt sind, desto geringer fällt der Überhang aus.

Unklar ist noch, wie sich das Stimmensplitting auswirken wird. Traditionell, so Wagschal, splitten linke Wählerinnen und Wähler gern. Das könnte Folgen für die Grünen haben, wenn ihnen die Erststimme, aber nicht die Zweitstimme gegeben wird. „So könnte sich das neue Wahlsystem mit der Splittingmöglichkeit für die Grünen als vorgezogenes politisches Osterei erweisen, das sie sich selbst ins Nest gelegt haben“, urteilt der Politikwissenschaftler.

  Wer kann gewählt werden?

Mit dem Schwerpunkt auf den Landeslisten verschieben sich auch die Gewichte bei der Aufstellung der Kandidaten. Denn während Direktkandidaten sich vor allem durch Engagement vor Ort hervortun müssen, werden die Landeslisten stärker durch Parteiapparate gesteuert, wie der Freiburger Politikwissenschaftler Uwe Wagschal moniert. „Unter den Top-10-Listenplätzen sind acht württembergische Wahlkreise, davon sechs aus dem Großraum Stuttgart, darunter alle vier Stuttgarter. Auf Platz sieben kommt die erste badische Kandidatin“, stellt er fest. Bei der CDU ist der Anteil zwischen Baden und Württemberg auf den ersten zehn Plätzen zwar etwas ausgeglichener, allerdings finden sich auf den vorderen Plätzen ebenfalls vor allem Minister und Staatssekretäre.

Wer darf dieses Mal wählen?

Zum ersten Mal dürften 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Welchen Einfluss diese Wählergruppe haben wird, die immerhin 8,4 Prozent der 7,7 Millionen Wahlberechtigten ausmacht, ist schwer vorherzusagen. Bei der Bundestagswahl vor einem Jahr hatte die Linke in der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen den größten Stimmanteil, gefolgt von der AfD. Vor fünf Jahren stand die FDP bei den Jungen besonders hoch im Kurs.