Seit dem 1. November reicht ein Termin beim Standesamtund eine dreimonatige Wartezeit für eine Änderung des Namens. Foto: Stefan Sauer/dpa

Seit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können Geschlechtseintrag und Name leichter und ohne gerichtliche Entscheidung geändert werden. Eine Umfrage unserer Redaktion zeigt, dass die Möglichkeit in der Region bislang nur verhalten genutzt wird.

Wer den Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern möchte, hat es seit dem 1. November deutlich leichter.

 

Nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz kann die Anpassung einfach durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt vorgenommen werden. Eine gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung – wie nach dem davor geltenden Transsexuellengesetz – ist seitdem nicht mehr erforderlich.

Insbesondere trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen (siehe Info) profitieren davon. Doch wird diese Möglichkeit auch genutzt? Unsere Redaktion hat bei Standesämtern in der Region nachgefragt.

Wie funktioniert die Änderung des Geschlechtseintrags oder des Namens ?

Wenn Anträge bei den Standesämtern eingehen, müssen diese nach bestimmten rechtlichen Vorgaben vorgehen, die alle Ämter gleichermaßen betreffen. „Die Erklärung erfolgt gemäß des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“, heißt es von der Pressestelle der Stadt Lahr. In diesem Gesetz steht, dass die Änderung von der erklärenden Person drei Monate vor der Erklärung mündlich oder schriftlich bei dem Standesamt, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll, anzumelden ist. Die Anmeldung wird gegenstandslos, wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird. Die Erklärung nach der Wartezeit „ist vom Standesamt zu beurkunden und muss daher persönlich abgegeben werden“, heißt es aus dem Friesenheimer Rathaus. Bei dem Termin muss die betreffende Person erklären, dass sie ihren Geschlechtseintrag ändern möchte und wählen zwischen männlich, weiblich oder divers. Der Geschlechtseintrag kann auch gestrichen werden. Das Ettenheimer Standesamt ergänzt: „Die Person hat mit ihrer Erklärung zu versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht. Außerdem muss sie versichern, dass ihr die Tragweite der Folgen bewusst ist.“ Die geleistete Erklärung werde schließlich laut Seelbacher Standesbeamtin an das zuständige Geburtsstandesamt weitergeleitet und könne dort eingetragen werden.

Wie viele Menschen haben Geschlecht oder Name bereits ändern lassen?

Die Gemeinden Schuttertal, Ringsheim, Kappel-Grafenhausen, Neuried und Meißenheim sowie die Stadt Mahlberg geben auf Nachfrage an, dass bei ihnen bislang niemand den Geschlechtseintrag oder Namen ändern gelassen habe. Auch Anträge seien dort bisher keine eingegangen. „Telefonische Anfragen hatten wir schon mehrere. Es haben hier aber noch keine Personen Änderungen vornehmen lassen“, erklärt das Kippenheimer Standesamt. In Ettenheim wurden zwei Termine vergeben, allerdings sind auch dort bisher keine Änderungen erfolgt. Aus Rust heißt es: „Die Anmeldungserklärung wurde einmal abgegeben, die endgültige Erklärung steht noch aus.“ In Seelbach gingen laut Rathaus Anfang August zwei Anträge ein. Eine Erklärung sei die Tage erfolgt und könne weitergeleitet werden. „Insgesamt hatten wir jeweils zwei Termine zur Beratung im Juli, zwei zur Anmeldung im August und je zwei zur Abgabe der Erklärung Beginn des Novembers“, heißt es aus Friesenheim. In Schwanau hätten sich seit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz zwei Personen für eine Änderung entschieden. Ein weiteres Verfahren laufe gerade noch. In Lahr sei eine Änderung bereits erfolgt, „bei vier weiteren Antragstellern läuft noch die vorgeschriebene Drei-Monatsfrist“, erklärt die städtische Pressestelle. In Offenburg wurden bislang insgesamt 16 Erklärungen nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz abgegeben.

Wie lange muss man auf einen Termin warten?

Die Terminvergabe läuft bei den Standesämtern leicht unterschiedlich: Die meisten Ämter – in Friesenheim, Meißenheim, Schwanau, Ringsheim, Rust und Offenburg – geben an, Termine umgehend und ohne Wartezeiten anbieten zu können. In Mahlberg und Schuttertal dauere es „wenige Tage“, in Ettenheim ein bis zwei und in Seelbach sowie Lahr ein bis drei Tage. Lange warten muss man also nirgendwo.

Begriffsdefinitionen

Transmenschen
sind laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes Menschen, „denen bei Geburt ein Geschlecht zugewiesen wurde, das nicht ihrer Identität entspricht“.

Intergeschlechtlichkeit
bezeichnet die Besonderheit von Menschen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig als weiblich oder männlich einzuordnen sind.

Nicht-binäre Menschen
haben eine Geschlechtsidentität, die weder ganz weiblich, noch ganz männlich ist. „Viele Nichtbinäre verstehen sich als Transmenschen, manche aber auch nicht“, so die Bundeszentrale für politische Bildung.