Seit dem 2. August ist das neue Gesetz des Landes in Kraft. Es sieht vor, dass bei 95 Prozent der akuten Fällen innerhalb von zwölf Minuten die Einsatzkräfte eintreffen. Volker Halbe vom DRK-Wolfach erklärt, was noch unklar ist.
Wie lässt sich sicherstellen, dass in medizinischen Notfällen die benötigte Hilfe schnell eintrifft und so Menschenleben gerettet werden? Diese Frage beschäftigt auch den Kreisverband Wolfach des Roten Kreuz. Kreisverbandsgeschäftsführer Volker Halbe kennt die vielfältigen Herausforderungen, gerade im ländlichen Raum. Die Auswirkungen des seit dem 2. August in Kraft getretenen überarbeiteten Rettungsdienstgesetzes des Landes sind bisher noch nicht angekommen.
„Vieles ist noch unklar“, erklärt Halbe im Gespräch mit unserer Redaktion. So sei derzeit nicht ausformuliert, was unter einen „schwerwiegenden Unfall“ fällt. Das sei jedoch entscheidend für die Planungsfristen der Rettungsdienststellen. Als Beispiel nennt Halbe einen Herzinfarkt, der anders eingestuft werden müsse als etwa ein gebrochenes Handgelenk. Er vermute, dass dies in den nächsten Monaten geklärt wird.
Die Anpassung der Planungsfrist sieht die Landesregierung als „wesentliche Neuerung“. Nun sollen laut Gesetz Einsätze, „bei denen akut höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden“ eine Eintreffzeit von nicht mehr als zwölf Minuten in 95 Prozent der Fälle gelten. Im früheren Gesetz war von zehn bis 15 Minuten die Rede. Bei bestimmten Notfalleinsätzen soll die nächste Klinik innerhalb von 60 Minuten in 80 Prozent der entsprechenden Einsätze erreicht werden.
Standorte sind oft in die Jahre gekommen
Halbe warnt vor falschen Interpretationen. „Die Planungsfristen bedeuten nicht, dass der Rettungswagen immer in zwölf Minuten bei mir ist!“ Die Planungsfristen seien vielmehr wichtig um zu klären, wo optimale Standorte für den Rettungsdienst sind.
Viele der Standorte sind inzwischen in die Jahre gekommen. Schon jetzt gebe es Probleme mit einem Sanierungsstau, weiß Halbe. Daher sei der Blick in der Entwurfsphase des neuen Gesetzes gerade auf die Finanzierungsaspekte gelegt worden. Ein früherer Entwurf des Gesetzes hatte bei den Rettungsdiensten für Aufregung gesorgt. Es war von maximal 90 Prozent öffentlicher Fördermittel für „förderungsfähige Kosten“ die Rede.
Das Wort „maximal“ hätte offen gelassen, ob tatsächlich auch die 90 Prozent übernommen worden wären, so Halbe. Im veröffentlichten Gesetz ist nun von 90 Prozent Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Rede. „Es war für uns ein ziemlicher Kampf“, erinnert sich Halbe an die Änderung. Die über die 90 Prozent hinausgehenden Kosten zu decken, sei schon jetzt schwer. Förderbar sind etwa die Kosten der Errichtung von Neubauten, Umbauten oder Erweiterungen von Rettungswachen des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie der Sonderrettungsdienste.
Digitalisierung soll gestärkt werden
„Wir arbeiten gemeinnützig“, erklärt der Wolfacher DRK-Kreisgeschäftsführer. Langfristig Überschüsse zurückzulegen, um Jahre später diese etwa in Sanierungen zu stecken, sei nicht möglich.
Durch das neue Rettungsdienstgesetz will die Landesregierung auch die digitalen Möglichkeiten für den Rettungsdienst in den Vordergrund rücken. Im Fokus stehen dabei auch sogenannte „Notfall-Apps“. Freiwillige, die über die notwendigen Qualifikationen verfügen, können sich registrieren und bekommen bei einem Notfall in der Nähe eine Benachrichtigung über ihr Smartphone. Schon seit einiger Zeit kommt im DRK-Kreisverband Wolfach ein solches System zum Einsatz. Eine App des Freiburger Vereins „Region der Lebensretter“ informiert die registrierten Ersthelfer. „Das spannende ist, dass die Helfer nicht ortsgebunden sind“, erklärt Halbe.
Ersthelfer-App ist im Kinzigtal bereits im Einsatz
Wenn jemand beispielsweise im Urlaub ist oder jemanden besucht, kann der Helfer etwa bei einem Herzinfarkt im Nebengebäude schnellstmöglich vor Ort sein.
Die Unterstützung durch die App sei zusätzlich zum Rettungsdienst und den „Helfer-vor-Ort -Gruppen“. „Die sind in der Diskussion etwas hinten runtergefallen“, findet Halbe mit Blick auf die „Helfer-vor-Ort-Gruppen“. Diese bestehen aus Ehrenamtlichen, die im Notfall professionelle Erste Hilfe leisten. Der große Vorteil der „Helfer-vor-Ort“ aus DRK-Sicht: Alle Mitglieder wohnen in der näheren Umgebung, sind somit ortskundig und durch die kurze Anfahrt sehr schnell am Einsatzort. Besonders in ländlichen Gebieten kommen sie zum Einsatz.
Für das DRK-Wolfach bleibe neben der Finanzierung der Fachkräftemangel ein drängendes Problem. Neben dem demografischen Wandel würden auch Krankenhäuser und die Polizei verstärkt um Sanitäter werben. Auf diese Probleme habe das neue Rettungsdienstgesetz keine Antwort, so Halbe. Das sei aber auch nicht das Ziel des Gesetzes gewesen.
Das Gebiet
Der DRK-Verband Wolfach gehört zum Rettungsdienstbereich Ortenau. Er umfasst nach DRK-Angaben eine Fläche von 1850,74 Quadratkilometer. Neben dem Wolfacher, sind auch der DRK-Kreisverband Bühl-Achern und die DRK-Rettungsdienst Ortenau gGmbH zuständig.